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Verträge

Verträge für Heilmittelerbringer

Der GKV-Spitzenverband hat mit den maßgeblichen Verbänden der Heilmittelerbringer bundesweit einheitliche Verträge nach § 125 SGB V über die Versorgung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten mit Leistungen der Ergotherapie, Ernährungstherapie, Physiotherapie, Ernährungstherapie, Podologie sowie Stimm-, Spach-, Sprech- und Schlucktherapie geschlossen.

Mann hält einen Stift und unterschreibt ein Blatt Papier
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