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Verträge zur Hilfsmittelversorgung werden auf dem Verhandlungsweg geschlossen. Die Rahmenbedingungen und die Vergütung werden in Verträgen mit Leistungserbringern oder Verbänden oder sonstigen Zusammenschlüssen der Leistungserbringer vereinbart. Wer als Hilfsmittelanbieter die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann einem Vertrag beitreten.
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