Vertragsabsichten zur Versorgung mit Sehhilfen

Vertragsabsichten für Sehhilfen
Rechtliche Grundlagen
Verträge zur Hilfsmittelversorgung werden auf dem Verhandlungsweg geschlossen. Die Rahmenbedingungen und die Vergütung werden in Verträgen mit Leistungserbringern oder Verbänden oder sonstigen Zusammenschlüssen der Leistungserbringer vereinbart. Wer als Hilfsmittelanbieter die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann einem Vertrag beitreten.
Regionale Informationen
Vertragsabsichten gelten für bestimmte Regionen.
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Sachsen-Anhalt