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Versorgung mit Kontaktlinsen durch Augenärzte

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der AOK mit Kontaktlinsen durch zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Augenärzte.

Die Verträge sind auf den Seiten der beteiligten AOK hinterlegt.

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