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Grundlage der vollstationären Qualitätssicherung

Die Maßstäbe und Grundsätze (MuG) zur Qualitätssicherung nach § 113 SGB XI legen verbindliche Anforderungen an Qualität, Qualitätsdarstellung und Qualitätsmanagement in der vollstationären Pflege fest. Sie gelten für alle Pflegekassen, deren Verbände sowie für zugelassene Pflegeeinrichtungen.

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