Fachportal für Leistungserbringer

Erstattung von coronabedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen für Pflegeeinrichtungen (§ 150 Abs. 3 SGB XI)

Finanzielle Belastungen der Pflegeeinrichtungen ausgleichen

Nachweisverfahren

Sie sehen regionale Inhalte der AOK Bayern

Zuständigkeiten für Bayern

Dokumente der AOK Bayern

Nächster Artikel