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Vertrag

Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 31 (Schuhe)

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Rahmenvertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit Hilfsmitteln durch Betriebe der Orthopädieschuhtechnik
Stand :
01.08.2026
Inkrafttreten :
01.08.2026
Vertragspartner :
Landesinnung für Orthopädie-Schuhtechnik Baden-Württemberg (LIOST)

Hinweise zum Vertrag

Die AOK Baden-Württemberg hat mit Wirkung zum 1. August 2026 mit der Landesinnung für Orthopädie-Schuhtechnik Baden-Württemberg einen Rahmenvertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V für die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln durch Betriebe der Orthopädieschuhtechnik in Verbindung mit dem Anhang

  • für die PG 31 (Schuhe), AC/TK 15/16/19 01 L31, gültig ab 01.08.2026 

geschlossen.

Maßgeblich für die Anwendung des neuen Rahmenvertrages und des Anhangs für die PG 31 ist das Verordnungsdatum, bei Verordnungsverzicht der Tag der Abgabe des Hilfsmittels.

Interessierte Leistungserbringer können dem Rahmenvertrag i. V. m. dem Anhang zur PG 31 ab sofort beitreten. Bei Fragen zum Vertrag wenden Sie sich bitte an das zustände Experten-Center Hilfsmittel der AOK Baden-Württemberg.

Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen