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Wartungsarbeiten

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Vertrag Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 05 - Bandagen

Übersicht über diesen Vertrag

Vertragstitel (vollständig): Verträge gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 05 (Bandagen)
Stand: 23.12.2022
Inkrafttreten: 01.12.2022
Vertragspartner: Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts-, Reha- und medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg e.V., LAV Baden-Württemberg e.V., Innung für Orthopädie-Schuhtechnik Baden-Württemberg, EGROH Service GmbH, CURA-SAN GmbH

Hinweise zum Vertrag

Die vertraglichen Neuregelungen treten zum 1. Dezember 2022 bzw. 1. Januar 2023 (LAV) in Kraft. Die Regelungen und Konditionen des bisherigen Vertrages über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 05 (AC/TK 11/15/16/19 01 505) sowie die Regelungen und Konditionen der Übergangsvereinbarungen vom 1. Oktober 2021 werden zum 30. November 2022 bzw. 31. Dezember 2022 (LAV) aufgehoben und durch die neuen vertraglichen Regelungen ersetzt. Maßgeblich für die Anwendung der neuen Verträge ist das Verordnungsdatum.

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