Das gilt ab 2026
Zum 1. Januar 2026 treten zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen in Kraft, weitere folgen im Laufe des Jahres. Der Beitrag gibt einen Überblick über zentrale Neuregelungen, die für Leistungserbringende relevant sind.

Was ändert sich 2026 im Gesundheitswesen?
In der Pflege gelten ab Juli neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien für ambulante Pflegedienste, die sich auf die Bewertung der Pflegequalität und die Abrechnung auswirken. Praxen und Psychotherapiepraxen müssen sich ab Januar auf finanzielle Sanktionen einstellen, wenn sie die elektronische Patientenakte nicht nutzen; Krankenhäuser folgen zeitversetzt einige Monate später. Gleichzeitig wird die Digitalisierung weiter vorangetrieben, unter anderem durch die schrittweise Einführung des elektronischen Medikationsplans in der ePA.
Für Krankenhäuser sind 2026 mehrere Steuerungsinstrumente relevant. Dazu zählen erste Fördermittel aus dem Transformationsfonds, Sanktionen bei der Nichteinhaltung gestufter Personalvorgaben in Psychiatrie und Psychosomatik, begrenzte Preissteigerungen infolge besonderer gesetzlicher Regelungen sowie zusätzliche Vorgaben zur Qualitätssicherung und zu Mindestmengen.
Die neuen Vorgaben greifen teilweise unmittelbar, teilweise zeitversetzt und unterscheiden sich je nach Versorgungsbereich. Die nachfolgende Auswahl bündelt zentrale Änderungen. Sie bietet eine strukturierte Orientierung darüber, welche Regelungen 2026 zu beachten sind und welche Anpassungen im weiteren Jahresverlauf anstehen.
Hinweise für Pflege, Praxen, Kliniken und zur Digitalisierung
Ab Juli 2026 gelten neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien für ambulante Pflegedienste. Einen Überblick und Hinweise dazu, was sich für Pflegequalität und Abrechnung ändert, finden Sie nachfolgend.
Seit dem 1. Oktober 2025 müssen alle Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Deutschland die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen.
Ab dem 1. Januar 2026 greifen finanzielle Sanktionen: Praxen, die die ePA nicht verwenden, müssen mit einer Honorarkürzung von einem Prozent sowie einer halbierten TI-Pauschale rechnen. Bereits im vierten Quartal 2025 mussten Praxen im Rahmen ihrer Abrechnung nachweisen, dass sie technisch in der Lage sind, die ePA zu nutzen.
Für Krankenhäuser greifen die Sanktionen zeitversetzt – ab April 2026.
- E-Health: ePA-Pflicht ab Oktober 2025
- E-Health: Fachinformationen zur ePA:
Die gematik führt den elektronischen Medikationsplan (eMP) in der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2026 schrittweise ein. Ab Juli 2026 beginnt ein Testbetrieb in ausgewählten Regionen, bevor die Anwendung ab Oktober 2026 bundesweit ausgerollt wird. Der ursprünglich für März 2026 geplante Start verzögert sich damit.
Bereits verfügbar ist die Medikationsliste, in der alle verschriebenen und eingelösten E-Rezepte erfasst werden . Sie bietet Patientinnen und Patienten sowie medizinischem Personal einen umfassenden Überblick über die bestehende Medikation.
Der elektronische Medikationsplan ergänzt die Medikationsliste um Informationen wie Dosierung und Einnahmehinweise und soll vor allem die korrekte Anwendung der Medikamente durch die Patientinnen und Patienten sowie die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöhen.
- Praxisnachrichten der KBV: „Alles nur eine Frage“: Welche Anwendungen kommen als Nächstes?
Die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (Z1 bis Z6) werden ab dem 1. Januar 2026 verbindlich im Kinderuntersuchungsheft dokumentiert. Bislang trugen Zahnärztinnen und Zahnärzte die Ergebnisse in eigenen Heften, den sogenannten Kinderzahnpässen, ein.
Seit Dezember 2026 stehen im Bestellsystem des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Einlegehefte und Aufkleber bereit, um vorhandene Kinderuntersuchungshefte um die neuen Dokumentationsseiten zu ergänzen. Eine direkte Bestellung durch Praxen beim G-BA ist nicht vorgesehen. Zahnärztliche und ärztliche Praxen erhalten Einleger und Aufkleber über ihre jeweilige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) oder Kassenärztliche Vereinigung (KV).
Nach Angaben des G-BA werden die Dokumentationsseiten für die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ab Mitte Februar 2026 regulär in den Kinderuntersuchungsheften enthalten sein.
- Fachinformation des G-BA: Materialien zur Ergänzung vorhandener Hefte für die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen bestellbar
- Zahnmedizin: Zahnärztliche Befunde im Kinderuntersuchungsheft
Der Transformationsfonds löst den Krankenhausstrukturfonds ab: Krankenhäuser erhalten im Jahr 2026 die ersten Gelder aus dem neuen Förderprogramm. Der Transformationsfonds wurde mit dem Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) eingerichtet und soll in den Jahren 2026 bis 2035 bis zu 50 Milliarden Euro ausschütten, um Vorhaben im Sinne der Krankenhausreform zu finanzieren. Der Krankenhausstrukturfonds wird damit abgelöst.
- Krankenhaus: Transformationsfonds
Psychiatrische und psychosomatische Kliniken müssen ab dem 1. Januar 2026 erstmals mit Sanktionen rechnen: Wo Einrichtungen die Personalvorgaben verfehlen, müssen sie mit Einbußen bei der Vergütung rechnen. Diese Regelung sollte ursprünglich im Jahr 2020 wirksam werden, die entsprechenden Dokumentationspflichten wurden aber immer wieder verändert und die Sanktionen verschoben. Nach Umfragen des Deutschen Krankenhausinstituts rechnen fast 80 Prozent der Häuser mit Abschlägen wegen personeller Defizite.
- Krankenhaus: Personalvorgaben Psychiatrie
Die Preise für Klinikleistungen können 2026 höchstens in der Höhe des Orientierungswertes steigen (2,98 Prozent). Diese Regelung aus dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) haben Bundestag und Bundesrat am 19. Dezember verabschiedet.
Hintergrund ist eine Initiative der Bundesregierung, die sogenannte Meistbegünstigungsklausel in den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Krankenhausverhandlungen auf Landesebene auszusetzen. Damit soll der Anstieg der GKV-Ausgaben 2026 um 1,8 Milliarden Euro gedämpft werden. Für das Jahr 2027 ist ein Ausgleichsmechanismus vorgesehen.
- Krankenhaus: Grundlohnrate und Orientierungswert
Am 1. Januar 2026 startet das 17. Verfahren der der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) in den Regelbetrieb. Diagnostik und Therapie der Sepsis (QS Sepsis). Das Verfahren soll die Sterblichkeit und die Zahl der Erkrankungsfälle reduzieren. Die Sepsis ist die schwerste Verlaufsform einer Infektionserkrankung und geht mit lebensbedrohlichem Organversagen einher.
- Krankenhaus: Gesetzliche Qualitätssicherung
Für Herztransplantationen gilt ab 2026 eine jährliche Mindestmenge von zehn Eingriffen pro Krankenhausstandort – bundesweit erfüllen 14 Klinikstandorte diese Vorgabe und dürfen im kommenden Jahr Spenderherzen transplantieren.
- Krankenhaus: Mindestmengen für komplexe Operationen