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Krebs bleibt zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Doch Überlebenschancen Betroffener sind in den vergangenen zwanzig Jahren gestiegen.

Im Jahr 2024 ist die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen weiter gestiegen. Besonders stark wuchsen (teil-)stationäre Einrichtungen. In der Pflege nahm vor allem die Zahl der Pflegeassistenzkräfte zu, während auch das Arbeitsvolumen insgesamt leicht anstieg.

Zusammenarbeit unter medizinischem Fachpersonal: Das Bild zeigt Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte im Gespräch.

Seit dem 1. Januar 2026 können Kliniken und Arztpraxen mehr als 100 weitere Leistungen im Rahmen der sektorengleichen Vergütung erbringen.

Foto: Patientin bei einer Augenoperation

DSO: 985 Menschen spendeten im Jahr 2025 nach ihrem Tod ein Organ oder mehrere.

Foto: Mann transportiert Spenderorgan in einem Spezialbehälter

Seit dem 1. Januar 2026 drohen Arztpraxen und Psychotherapiepraxen finanzielle Sanktionen, wenn sie die elektronische Patientenakte (ePA) nicht nutzen. Die Regelung betrifft sowohl Vertragsarztpraxen als auch Krankenhäuser, für die jedoch abweichende Fristen gelten.

Das Bild zeigt eine Ärztin, die eine Nachricht am Computer verfasst.

Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Grundlage ist das Digitalgesetz - mit dem § 347 SGB V entsprechend angepasst worden ist. Wer die ePA nicht nutzt, riskiert ab 2026 Sanktionen.

Hausärztin am Computer (Symbolbild)

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