Neuer Vertrag für CPM-Schienen (PG 32)
Ab dem 01.11.2025 tritt ein neuer Vertrag der AOK Bundesverband eGbr zur Versorgung von Versicherten mit CPM-Schienen in Kraft.

Geltungsbereich des Vertrags
Der Vertrag gilt für die AOK Baden-Württemberg, AOK Bremen/Bremerhafen, AOK – Die Gesundheitskasse Hessen, AOK NordWest (für Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe) und AOK Rheinland/Hamburg. Er regelt die Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Knie- und Schulterbewegungsschienen im Rahmen von Vergütungspauschalen. Der Vertrag löst alle bisherigen Verträge und Vereinbarungen der genannten AOKen ab.
Informationen und Vetragsunterlagen
- Verträge zur Orthopädie- und RehatechnikWeiterführende Informationen zum Vertrag und zum Vertragsbetritt