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Mit dem Berliner Gesundheitspreis 2025 zeichnen die Ärztekammer Berlin und der AOK-Bundesverband in diesem Jahr vier beispielhafte Projekte aus, die das psychische Wohlbefinden von Kindern fördern.

Zwei Kinder schreiben etwas an die Tafel im Klassenzimmer ihrer Schule.

Gesundheitsförderung, die Schule macht – unter diesem Motto stehen die diesjährigen Gewinner des Berliner Gesundheitspreises. Dabei nehmen sie nicht nur die Schülerinnen und Schüler in den Fokus. Spielerisch sollen auch Eltern und pädagogische Fachkräfte ihr Wissen für eine bessere Resilienz der Kinder stärken. Wir stellen die Gewinner vor.

Ein Mädchen im Grundschulalter schreibt etwas in ein Heft.

Die Liposuktion (Fettabsaugung) bei Patientinnen und Patienten mit einem Lipödem ist künftig eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen und die Versorgung an bestimmte Vorgaben geknüpft.

Eine Frau zieht sich Kompressionsstrümpfe an das geschwollenen Beinen an

Mit einer neuen Plattform bündelt die AOK ihre digitale Coaching-Angebote an einem Ort. Leistungserbringende erhalten so einen besseren Überblick über die digitalen Angebote und können diese einfacher in die Versorgung integrieren.

Patientinnen und Patienten stoßen häufig auf Hürden, wenn sie Einsicht in ihre Krankenakte nehmen wollen. Der AOK-Bundesverband fordert rechtliche Nachbesserungen – nicht nur bei der Akteneinsicht, sondern auch bei der Absenkung der Beweislast im Schadensfall.

Ein Arzt mit weißem Kittel und Stethoskop um den Hals sitzt an einem Schreibtisch vor einem Laptop. Vor ihm sitzt eine Patientin mit blonden Haaren und Brille, die von hinten zu sehen ist. Die Patientin bespricht mit dem Arzt ihren Wunsch nach Einsicht in ihre Krankenakte.

Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet Ärztinnen und Ärzte zur Auskunft über mögliche Fehler. Doch ohne Sanktionen bleibt die Vorschrift oft wirkungslos. Der Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Johannes Brocks plädiert für klare Regelungen, eine offene Fehlerkultur – und besseren Zugang zu den vollständigen Patientenakten.

Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Grundlage ist das Digitalgesetz - mit dem § 347 SGB V entsprechend angepasst worden ist. Wer die ePA nicht nutzt, riskiert ab 2026 Sanktionen.

Hausärztin am Computer (Symbolbild)

Schon heute fordert extreme Hitze in Deutschland Tausende Todesopfer und verschärft Herz-Kreislauf-, Atemwegs- und Infektionskrankheiten. Welche Folgen das für die ambulante Versorgung hat, wie Praxen ihre Patienten schützen können – und welche Unterstützung der neue QISA-Band bietet, erläutert Erstautorin Catriona Friedmacher.

Frau sitzt auf Sofa, hält Wasserflasche an Stirn, neben ihr steht ein Ventilator, im Hintergrund Pflanzen und Fenster. Das Bild illustriert einen Beitrag zum QISA-Band F3 „Gesundheitsversorgung im Klimawandel“.

Mit dem neuen QISA-Band F3 „Gesundheitsversorgung im Klimawandel“ liegt erstmals ein systematisches Instrumentarium für eine qualitätsgesicherte, klimasensible ambulante Versorgung vor. Der Band stellt zwölf praxisnahe Qualitätsindikatoren bereit, mit denen Ärztinnen und Ärzte gezielt klimasensible Maßnahmen in Hausarztpraxen erfassen, bewerten und weiterentwickeln können.

Foto: Fensterblick in den Sonnenuntergang

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat im dritten Quartal 25 Abschlussberichte von beendeten Förderprojekten angenommen. Diese Berichte enthalten Ergebnisse zu Projekten, die potenziell die Gesundheitsversorgung verbessern.

Nachdenkliche junge weibliche Teamleiterin, die sich eine Kanban/Scrum-Posts an einer Glasfenstertafel ansieht.  Symbolbild für Innovation und agiles Arbeiten.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die endgültige Fassung der ICD-10-GM Version 2026 veröffentlicht.

Arztkleidung und Stethoskop liegen auf Tisch

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