Kliniken fehlen erneut Investitionsmittel
Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben sich auf den Katalog der Investitionsbewertungsrelationen verständigt.

Vier Milliarden Euro Defizit
Den Krankenhäusern in Deutschland fehlen 2026 rund vier Milliarden Euro, um ihren Gebäudebestand und ihre Infrastruktur zu erhalten. Das geht aus dem aktuellen Katalog der Investitionsbewertungsrelationen hervor, auf den sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung verständigt haben. Für die Finanzierung von Investitionen in Krankenhäusern sind in Deutschland die Bundesländer zuständig – sie erfüllen ihre Pflichten nach Einschätzung von GKV-Spitzenverband, DKG und PKV-Verband seit Jahren nur unzureichend.
Investitionen werden aus dem Betrieb finanziert
Mitglieder der Regierungskommission Gesundheit haben für den Krankenhaussektor eine Investitionsquote von sieben bis neun Prozent empfohlen, um die Häuser in ihrem Bestand zu erhalten. Demnach liegt der gesamte jährliche Investitionsbedarf der Krankenhäuser derzeit bei mindestens acht Milliarden Euro. Tatsächlich stellen die Bundesländer jedoch nur etwa die Hälfte der erforderlichen Mittel bereit. In der Folge müssen Kliniken Investitionen teilweise über ihre Betriebsmittel finanzieren. So fließen Gelder, die eigentlich für die Versorgung der Patientinnen und Patienten vorgesehen sind, in Gebäude, Technik und andere Investitionen. Die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber schließen somit die entstandene Lücke. Dieses gesetzwidrige Handeln der Länder verschärft die wirtschaftlichen Probleme der Kliniken.
Bedarfsgerechte Förderung ist möglich
Die Bundesländer können präzise bemessen, in welchem Umfang Krankenhäuser gefördert werden müssten: Für eine faire und leistungsorientierte Verteilung der Investitionsmittel stehen ihnen seit 2014 die sogenannten Investitionsbewertungsrelationen zur Verfügung. Diese bilden ab, wie hoch der Investitionsbedarf für bestimmte Behandlungsfälle ist – so lässt sich der Investitionsbedarf einzelner Krankenhäuser konkret berechnen. Der Katalog wird jährlich erstellt, aktualisiert und veröffentlicht vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (INEK). Die Länder sind allerdings nicht verpflichtet, ihn für ihre Investitionsplanung zu nutzen. Derzeit wenden lediglich Berlin, Hessen und Bremen das Instrument an.
- Finanzierung von Investitionen als Aufgabe der BundesländerKatalog der Investitionsbewertungsrelationen