Dritter Anlauf für die Reform der Notfallversorgung
Der Bundestag hat den Kabinettsentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung am späten Abend des 9. Juli in erster Lesung beraten. Das Ziel sei, für alle Hilfesuchenden eine bundesweit einheitliche und gleichwertige Notfallversorgung sicherzustellen, heißt es in der Einführung. Dafür würden „Maßnahmen ergriffen, um die Vernetzung der Versorgungsbereiche in der Notfall- und Akutversorgung und damit die Steuerung der Hilfesuchenden in die bedarfsgerechte Versorgungsebene zu verbessern.“ Ob die Reform leistet, was sie verspricht, bleibt jedoch ungewiss. Zu unverbindlich sind die Regelungen in Bereichen, in denen die Bundesregierung für den Erfolg entscheidende Kooperationen nicht durchsetzen kann.

REFORM DER NOTFALLVERSORGUNG
Wie der Bund die Akutversorgung verbessern will
Dreizehn Millionen Patientinnen und Patienten wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2024 in Notfallambulanzen behandelt. Täglich suchten zirka 35.600 Menschen ein Krankenhaus auf, ohne dass sie stationär aufgenommen wurden – vielen hätte in einer Arztpraxis geholfen werden können. Der Ansturm auf die Notaufnahmen durch sogenannte Bagatellfälle bindet unnötig Personal und sorgt für lange Wartezeiten, immer häufiger auch für Sicherheitsprobleme. Zum dritten Mal seit 2019 versucht nun eine Bundesregierung, die Notfallversorgung zu reformieren.
Zu den Ursachen der Misere gehören falsche Anreize in Kombination mit fehlenden Informationen. So weiß Studien zufolge nur ein Viertel der Bevölkerung, dass bei akuten, aber nicht lebensbedrohlichen Beschwerden außerhalb der Praxisöffnungszeiten die Notdienste der Kassenärztlichen Vereinigungen erste Adresse sind. Viele solcher Fälle tauchen deshalb im nächsten Krankenhaus auf oder beschäftigen den Rettungsdienst.
Bildung von Gesundheitsleitsystemen bleibt freiwillig
In einem neuen Anlauf will die Bundesregierung zunächst den Sicherstellungsauftrag der ärztlichen Akutversorgung konkretisieren: als unverzügliche, medizinisch induzierte Behandlung in Form von Erstversorgung inklusive Krankschreibung und Verordnung. Hierfür sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen ärztliches Personal rund um die Uhr für telefonische oder videogestützte Beratungen zur Verfügung stellen und einen – gegebenenfalls auch nichtärztlichen – aufsuchenden Dienst vorhalten. Zudem sollen sie sich an Integrierten Notfallzentren (INZ) beteiligen. Gleichzeitig sollen die Rettungsleitstellen 112 und Akutleitstellen 116 117 digital vernetzt und zu sogenannten Gesundheitsleitsystemen weiterentwickelt werden. Diese Gesundheitsleitsysteme sollen auf Basis aufeinander abgestimmter Instrumente die Ersteinschätzung übernehmen und Hilfesuchende in die richtige Versorgungsebene lotsen. Im Rahmen der Ersteinschätzung können diese auch in die Regelversorgung vermittelt werden.
Unklar ist dabei, ob die gesetzlich vorgesehenen Gesundheitsleitsysteme überhaupt flächendeckend entstehen, denn die rettungsdienstliche Versorgung liegt in der Zuständigkeit der Länder oder Kommunen. Rettungsleitstellen können den Zusammenschluss initiieren, aber nur für die Kassenärztlichen Vereinigungen ist er verpflichtend. Um die gemeinsamen Leitsysteme flächendeckend durchzusetzen, müsste das Grundgesetz geändert werden.
Werden Krankenhäuser entlastet?
An Krankenhäusern sollen flächendeckend Integrierte Notfallzentren (INZ) mit bundesweit einheitlichen Rahmenvorgaben und Mindestöffnungszeiten für die Notdienstpraxis entstehen. Ein Verfahren zur Ersteinschätzung im INZ soll der Gemeinsame Bundesausschuss entwickeln. Ihre Standorte werden durch die erweiterten Landesausschüsse festgelegt. Die viel beschworene Entlastung der Krankenhäuser könnte dennoch ausbleiben, denn das INZ kann Hilfesuchende nach der Ersteinschätzung nur mit ihrer Zustimmung in die reguläre ambulante Versorgung leiten – bei geschlossener Notdienstpraxis werden viele doch wieder in die Notaufnahme der Klinik vermittelt werden. Hinzu kommt, dass Krankenhäuser ohne INZ auch weiterhin Notfälle ambulant behandeln dürfen; die erhoffte Steuerungsfunktion über die Notfallzentren bleibt damit aus.
PRESSEECHO
13 neue Klinikbauprojekte in Bayern
Der bayerische Ministerrat hat im Juli den Startschuss für die Finanzierung von 13 zusätzlichen Krankenhausbauvorhaben gegeben. Mit diesen Projekten werden Investitionen mit einem Gesamtvolumen von fast 600 Millionen Euro angestoßen. Die aktuell beschlossenen Fördergelder sollen in unterschiedliche Maßnahmen zur Modernisierung der Untersuchungs-, Behandlungs- und Pflegebereiche sowie zur Optimierung der betrieblichen Strukturen fließen, teilte das Gesundheitsministerium des Landes mit. Zusammen mit den laufenden Vorhaben sind für die bayerischen Kliniken damit insgesamt Investitionsfördermittel mit einem Gesamtvolumen von rund 6,2 Milliarden Euro zur Finanzierung aktueller Bauprojekte eingeplant.
BibliomedManager, 22. Juli 2026
St. Augustinus Gruppe mit Gewinn
Die St. Augustinus Gruppe hat das Geschäftsjahr 2025 mit einem positiven Konzernergebnis von 4,3 Millionen Euro abgeschlossen. Der konzernweite Umsatz lag bei 645 Millionen Euro. Das Eigenkapital der Gruppe stieg auf 229 Millionen Euro – mit einer Eigenkapitalquote von 50,7 Prozent. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, also die im Tagesgeschäft erwirtschafteten finanziellen Mittel, liegt bei 20,7 Millionen Euro. Die St. Augustinus Gruppe gehört zu den großen Gesundheits- und Sozialunternehmen im Rheinland. Ihre Schwerpunkte liegen in der Somatik, Psychiatrie, Senioren- und Eingliederungshilfe sowie der ambulanten Versorgung und Rehabilitation.
Der Lokalbote, 7. Juli 2026
Überschuss für Bielefeld
Das Klinikum Bielefeld hat das Geschäftsjahr 2025 mit einem Überschuss von 357.000 Euro abgeschlossen. Die Umsatzerlöse erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 15 Millionen auf 311,7 Millionen Euro. Das kommunale Krankenhaus, das zum Universitätsklinikum OWL der Universität Bielefeld gehört, führte das Ergebnis auf Umsatzsteigerungen und umfangreiche Konsolidierungsmaßnahmen zurück. Die Entwicklung resultiert nach Unternehmensangaben vor allem aus einem erhöhten Landesbasisfallwert sowie einem gestiegenen Pflegebudget infolge von Personalaufbau und Tarifsteigerungen. Die im Jahr 2024 gestartete Konsolidierung erreichte – neben Restrukturierungen – ihr Ziel von acht Millionen Euro Aufwandsreduzierungen und trug ebenso zum positiven Ergebnis bei.
Medconweb, 20. Juni 2026
KRANKENHAUSREFORM IN NRW
Das Ende der Gelegenheitschirurgie
Während die Grund- und Regelversorgung weitgehend erhalten blieb, hat die Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen bei den komplexeren Leistungen für einen deutlichen Konzentrationsschub gesorgt. Die Gelegenheitschirurgie mit ihren hohen Risiken bei elektiven Eingriffen sei weitgehend verschwunden, bilanzieren die Autoren einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) in Zusammenarbeit mit der AOK Rheinland-Hamburg. Demnach hat das Land vor allem in der Endoprothetik und der Unfallchirurgie das Angebot der Häuser reduziert. So gab es sowohl bei Operationen im Zusammenhang mit Knie- und Hüft-Totalendoprothesen sowie deren Revisionen als auch bei Eingriffen an der Wirbelsäule im Jahr 2025 zwischen 37 und 62 Prozent weniger Standorte als 2019. Ähnlich fielen die Ergebnisse in der Viszeralchirurgie mit Operationen an Leber, Speiseröhre, Bauchspeicheldrüse und am Darm aus. Hier ging die Zahl der Standorte um 55 bis 62 Prozent zurück. Am stärksten wurden die Klinikleistungen bei den onkologischen Operationen der Eierstöcke konzentriert: Fast 70 Prozent der Häuser, die den Eingriff 2019 durchgeführt haben, mussten die Versorgung aufgeben. Dagegen blieb der Bereich der hoch spezialisierten Versorgung weitgehend stabil – hier geht es um Leistungen, die zur Maximalversorgung gehören und schon vor der Reform stark konzentriert waren, etwa herzchirurgische Eingriffe bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern oder neurochirurgische Operationen.
GKV-BEITRAGSSTABILISIERUNGSGESETZ
Krankenhäuser bekommen deutlichmehrGeld als geplant
Krankenhäuser erhalten ab 2027 einen neuen Rechnungszuschlag. Das haben Bund und Länder in ihren Verhandlungen über das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) vereinbart. Wie aus der Protokollnotiz zur Sitzung des Bundesrates vom 10. Juli 2026 hervorgeht, sollen die Krankenhäuser rund 450 Millionen Euro mehr erhalten als im GKV-BStabG vorgesehen war; Universitätskliniken bekommen ab 2027 jährlich 100 Millionen Euro zusätzlich für Vorhaltung. Darüber hinaus hat der Bund zugesagt, die geplante Limitierung der Budgetsteigerungen zu lockern, sodass die Krankenhäuser damit bis zum Jahr 2029 um 850 Millionen Euro entlastet werden. Die zusätzlichen Gelder sind nach Angaben der SPD-Fraktion bisher nicht gegenfinanziert. Zudem werden Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie, Erleichterungen bei der Qualitätsdokumentation sowie vereinfachte Daten- und Meldewege in Aussicht gestellt. Die Protokollnotiz ergänzt das GKV-BStabG, das die Ausgaben für Kliniken dämpfen soll. Dafür werden der Anstieg der Vergütung und des Pflegebudgets begrenzt, die Prüfquoten erhöht und die Fallzusammenführungen im Zusammenhang mit Wiederaufnahmen neu geregelt. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für stationäre Behandlungen waren im ersten Quartal dieses Jahres mit rund 9,34 Prozent erneut deutlich stärker gestiegen als die Beitragseinnahmen.
EUROPA-STATISTIK
StarreStrukturen im deutschen Kliniksektor
Deutschland weist mit fast 634.000 Krankenhausbetten die höchste Bettenkapazität innerhalb Europas auf – und rangiert auch bei der Bettenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung auf einem Spitzenplatz. Das geht aus der aktuellen Gesundheitsstatistik des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) hervor. Demnach hatte Bulgarien im Jahr 2024 unter 25 EU-Ländern die höchste Bettenquote mit 870 Betten je 100.000 Einwohner, gefolgt von Deutschland mit 759 und Rumänien mit 731. Die niedrigsten Quoten fanden sich in Schweden (187), den Niederlanden (221), Dänemark (226) und Finnland (248). Der Durchschnittswert lag bei 507. Wie die Daten außerdem zeigen, haben die allermeisten Länder ihre stationären Kapazitäten zwischen 2014 und 2024 reduziert. So sank die Zahl somatischer Betten in Finnland den Daten zufolge um fast 30 Prozent, in Deutschland nur um knapp sechs Prozent.

KOMMENTAR
„Wir werden ein strategisches Verhalten sehen“
Professor für Planetary & Public Health an der Universität Bayreuth
Der Gesetzentwurf zur Notfallreform geht in die richtige Richtung, vor allem bei der besseren Verzahnung des vertragsärztlichen Notdienstes mit den Notaufnahmen und Rettungsdiensten. Viele Länder steuern Patientinnen und Patienten so, dass sie auch außerhalb der Praxisöffnungszeiten hausärztlich versorgt werden können – gegebenenfalls am Krankenhaus.
Eine zentrale Rolle spielt dabei die telefonische Ersteinschätzung. Sie sollte über eine allgemein bekannte Rufnummer erreichbar sein und über die verschiedenen Versorgungsbereiche hinweg nach einheitlichen Kriterien erfolgen. Der Gesetzentwurf sieht jedoch unterschiedliche Regelungswege für Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (Paragraf 75), Integrierte Notfallzentren an Kliniken (Paragraf 123c) und Gesundheitsleitsysteme der Akut- und Rettungsleitstellen (Paragraf 133a) vor. Doch eine flächendeckende Verpflichtung zur Bildung solcher Gesundheitsleitsysteme wird es wahrscheinlich nicht geben: Die KV muss nur dann kooperieren, wenn der zuständige Träger des Notfallmanagements dies beantragt.
Unterschiedliche Ergebnisse könnten Fehlanreize setzen. Empfiehlt die telefonische Einschätzung abzuwarten, während die Ersteinschätzung am Krankenhaus zur sofortigen Behandlung rät, dürften noch mehr Menschen die Notaufnahme aufsuchen. Deshalb sollte der Gemeinsame Bundesausschuss ein einheitliches System für alle Versorgungsbereiche entwickeln. Und dies sollte auch im Rahmen der geplanten Primärversorgung gelten.
Bundeseinheitliche Standards wären zugleich ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Es wäre legitim, ein solches Instrument auch für die Notfallrettung verbindlich vorzugeben. Da der Rettungsdienst künftig als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden soll, sollte auch hier eine verbindliche Qualitätssicherung etabliert werden.
INSOLVENZVERFAHREN
Weitere Häuser bleiben nachInsolvenz am Netz
Das insolvente Jüdische Krankenhaus in Berlin hat einen neuen Träger. Die traditionsreiche Klinik wird vom türkischen Krankenhausbetreiber Medicana übernommen. Wie das Unternehmen am 8. Juli mitteilte, soll der Klinikbetrieb uneingeschränkt fortgeführt werden, alle Arbeitsplätze bleiben demnach erhalten. Wenige Tage zuvor war auch die DRK-Klinik Saarlouis nach einem Insolvenzverfahren zum Regelbetrieb zurückgekehrt. Das Ziel der Insolvenz, die Entschuldung, sei gelungen und die langfristige Versorgung gesichert, so die Träger der Klinik. Bereits Ende Juni hatte auch die Pleißental-Klinik bei Zwickau erfolgreich ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung abgeschlossen, die Gläubiger hatten den Insolvenzplan Ende Mai angenommen. In dem Haus wurden neue Strukturen geschaffen, auch im Hinblick auf die Versorgung in der Region, und Prozesse optimiert.
Jüdisches Krankenhaus DRK-Klinik Saarlouis Pleißental-Klinik
NEUE VERSORGUNGSFORMEN
KRH bietet Übernachtung mitPflege
Im Regionalen Gesundheitszentrum (RGZ) in Lehrte bei Hannover können Patientinnen und Patienten seit Mitte Juli mit pflegerischer Betreuung übernachten. Die Einrichtung des Klinikums Region Hannover (KRH) hält dafür am früheren Standort des Lehrter Krankenhauses zehn stationäre Betten unter pflegerischer Leitung vor. Insbesondere bei allgemeinmedizinischen und internistischen Krankheitsbildern könnten Betroffene nach Angaben des Unternehmens von der Versorgung profitieren, bei der Pflegekräfte eng mit den medizinischen Teams zusammenarbeiten. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die postoperative Versorgung von Patientinnen und Patienten aus dem Zentrum für Ambulantes Operieren. Zudem schafft das RGZ eine wichtige Schnittstelle zwischen Hausarztpraxis, Pflege, Rettungsdienst und anderen medizinischen Einrichtungen. Rechtsgrundlage ist das niedersächsische Krankenhausgesetz.
TRANSFORMATIONSFONDS
Die meisten Anträge kommen aus Berlin
Die Gelder aus dem Transformationsfonds sollen bisher insbesondere die Bündelung von Leistungen, mehr Telemedizin und eine bessere Notfallversorgung finanzieren. Das geht aus der Übersicht des Bundesamtes für Soziale Sicherung von Ende Juni hervor. Insgesamt haben bisher elf Bundesländer Mittel aus dem 50 Milliarden Euro schweren Förderprogramm beantragt, das die Ampel-Koalition mit dem Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) geschaffen hat. Dabei stammen nach Informationen des Ärzteblatts 254 der 255 Anträge aus dem vergangenen Jahr. Vorreiter ist das Land Berlin mit insgesamt 191 Anträgen. Hiervon dienen 51 der Konzentration von Leistungen an weniger Standorten, 42 sollen telemedizinische Netzwerke fördern; in 26 Projekten geht es um die integrierte Notfallversorgung. Neben Berlin ist vor allem Hessen mit 38 Anträgen aktiv geworden. Dort steht mit 35 von 38 Projekten ebenfalls die Telemedizin im Vordergrund. Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen haben bisher nur einzelne Projekte beantragt.
Veranstaltungen
28. September 2026 – Smart Hospital Excellence Forum in Frankfurt
Das Event für die Digitalisierung des Gesundheitswesens
22. und 23. Oktober 2026 – Europäischer Gesundheitskongress in München
Plattform für den interdisziplinären Austausch über sektorale, regionale und nationale Grenzen hinweg
2. und 3. November 2026 – 18. Personalkongress der Krankenhäuser in Köln
Das zentrale Treffen der HR-Verantwortlichen der Krankenhäuser und Rehakliniken
Personalien

Bundesminister für Gesundheit
Carsten Linnemann ist neuer Bundesgesundheitsminister. Der promovierte Volkswirt, zuletzt CDU-Generalsekretär, löst im Amt Nina Warken ab, die ins Kanzleramt gewechselt hat. Seit 2018 war der heute 48-Jährige mit Unterbrechung stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und dort seit 2025 für Arbeit, Soziales, Arbeitnehmer, Sport und Ehrenamt zuständig. Für seine Amtszeit kündigte Linnemann an, die Zahl der Krankenkassen reduzieren und die Beiträge stabilisieren zu wollen. Die Umbildung des Kabinetts resultiert aus dem Rücktritt von Unionsfraktionschef Jens Spahn.

Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium
Christiane Schenderlein (CDU) ist neue Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG). Die 44-Jährige war in den vergangenen 14 Monaten Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Kanzleramt – im BMG hat sie Tino Sorge abgelöst. Schenderlein ist seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages, wo sie der „Gruppe der Frauen” und dem Parlamentskreis Mittelstand der Unionsfraktion angehört. Davor war sie Mitglied des Sächsischen Landtages. Bis 2019 arbeitete die promovierte Politikwissenschaftlerin als Beraterin in einem Leipziger Kommunikationsunternehmen.

Generalsekretärin der Deutschen Krebsgesellschaft
Konstanze Blatt ist neue Generalsekretärin der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG). Die promovierte Soziologin und Expertin für Qualitätssicherung im Gesundheitswesen kam Anfang 2026 vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), wo sie zuletzt den Fachbereich Befragung leitete. Davor hatte sie bereits an der Weiterentwicklung der klinischen Krebsregister und an Projekten der Qualitätssicherung in der onkologischen Versorgung mitgewirkt. In den vergangenen sechs Monaten führte Konstanze Blatt die Geschäfte gemeinsam mit Dr. med. Johannes Bruns, der sich in den Ruhestand verabschiedet hat.
UMSETZUNG DER REFORM
Neue Behandlungspfade in der Notfallversorgung
Die Bundesregierung will Versorgungspfade für Patientinnen und Patienten mit akuten Beschwerden klarer strukturieren. Wichtige Elemente sind hierfür die flächendeckende Einführung von Integrierten Notfallzentren (INZ) an Kliniken und die Bildung sogenannter Gesundheitsleitsysteme. Diese schätzen mithilfe eines standardisierten digitalen Fragebogens den Behandlungsbedarf von Hilfesuchenden ein, die die 112 oder 116 117 gewählt haben, und organisieren anschließend passende Transporte oder eine medizinische Versorgung, gegebenenfalls auch einen aufsuchenden Dienst. Als zentrale Anlaufstelle für Akutpatienten im Krankenhausbereich sollen INZ flächendeckend an ausgewählten Klinikstandorten entstehen. Auch dort wird auf der Basis einer standardisierten Ersteinschätzung zwischen ambulanten und stationären Fällen unterschieden. Je nachdem, welcher Behandlungsbedarf ermittelt wurde, sollen die Hilfesuchenden dann in der Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung, einer Kooperationspraxis oder in der Notaufnahme der Klinik behandelt werden. Vom Zusammenwirken aller Maßnahmen erhofft sich die Bundesregierung jährliche Einsparungen von 1,2 Milliarden Euro pro Jahr.



PERSPEKTIVEN VOR ORT
„Steuerung muss greifen, bevor der Patient ins Krankenhaus kommt“
Präsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalt (ÄKSA)
Blickpunkt Klinik: Wie beurteilen Sie die Pläne der Bundesregierung im Hinblick auf die Notfallversorgung?
Uwe Ebmeyer: Die Pläne der Bundesregierung packen zweifellos ein dringendes Problem an und sind für unser Gesundheitssystem absolut notwendig. Seit Jahren steigt die ungesteuerte Inanspruchnahme von Notaufnahmen und Bereitschaftsdiensten – und führt mittlerweile an den Rand der Kapazitäten. Es droht die Überlastung. Eine zielgerichtete und verbindliche Steuerung ist das Gebot der Stunde. Aber: Hier liegt genau auch das Problem. Die Pläne kollidieren schlicht mit dem praktischen Versorgungsalltag und berücksichtigen keine regionalen Besonderheiten.
Worauf kommt es an, wenn die Reform ein Erfolg werden soll?
Es muss gelingen, Patientinnen und Patienten verbindlich und verlässlich in die passenden Versorgungspfade zu lenken. Hier gilt es zum einen, die richtigen Anreize zu schaffen. Zum anderen muss es ein einheitliches, validiertes Ersteinschätzungssystem anstelle des geplanten Nebeneinanders verschiedener Systeme geben. Der vergangene 130. Ärztetag in Hannover hat den Gesetzgeber zudem aufgefordert, die Strukturen der Akut- und Notfallversorgung finanziell, strukturell und personell so auszustatten, dass die Reform zum Mehrwert für die Patientinnen und Patienten, aber auch für die Versorger wird. Aber nur wenn die Reform den realen Bedingungen in den Regionen gerecht wird, kann sie ein Erfolg werden.
Wie bewerten Sie die Regelung, dass auch Kliniken ohne Integriertes Notfallzentrum ambulante Notfälle behandeln dürfen?
Hier liegt ein bisher ungelöstes Problem der aktuellen Pläne. Krankenhäuser stehen in der gesetzlichen Pflicht zur Hilfeleistung. Sie können und dürfen akute Notfälle an der Tür nicht einfach abweisen. Wenn die Politik nun einerseits eine strikte Zentralisierung fordert, andererseits aber die ambulante Behandlung an Kliniken ohne angeschlossenes MVZ ungelöst lässt, manövriert man die Krankenhäuser in ein Dilemma. Es darf keinesfalls dazu führen, dass Kliniken dafür bestraft oder finanziell benachteiligt werden, weil sie ihrer Pflicht zur Versorgung von Notfällen nachkommen. Eine wirksame Patientenlenkung muss daher zwingend greifen, noch bevor die Menschen das Krankenhaus betreten.
Wie könnten Patientinnen und Patienten noch besser gesteuert werden?
Eine konsequente und strukturierte Patientensteuerung ist der wirksame Hebel zur Entlastung der Notaufnahmen. Der Ansatz eines sektorübergreifend verzahnten Systems aus Akutleitstellen, ärztlichem Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst ist gut gedacht. Das gelingt jedoch nur, wenn der gesamte Prozess nahtlos digital und organisatorisch aufeinander abgestimmt ist. Die stärkere Vernetzung der 116 117 und 112 ist da hilfreich, ebenso die Etablierung eines zentralen Zugangs. Nicht-Notfälle müssen verlässlich und direkt in die Integrierten Notfallzentren oder die etablierten Bereitschaftspraxen geleitet werden. Dabei sollten wir bewusst auf positive Anreize statt auf Malus-Regelungen setzen.
Die 24/7-Bereitschaftsdienste sollen durch Vertragsärztinnen und -ärzte sichergestellt werden. Wie lässt sich das umsetzen?
Ein paralleler Rund-um-die-Uhr-Fahrdienst, der starr und allein auf den Schultern der niedergelassenen Vertragsärzte lastet, ist mangels personeller Kapazitäten schlicht nicht umsetzbar. Die Bundesärztekammer und auch wir warnen vor solchen sich dann bildenden Parallelstrukturen. Denn die Hürden sind vor allem in einem Flächenland wie Sachsen-Anhalt enorm: Riesige Einsatzgebiete und lange Fahrzeiten in die Peripherie führen zu einer extremen Belastung des vorhandenen Personals. Zudem tragen sich solche Hausbesuche für die Praxen wirtschaftlich oft nicht mehr. Die Umsetzung kann daher nicht über noch mehr Pflichten für die niedergelassenen Ärzte laufen. Wir müssen den Umfang dieser Dienste flexibel und bedarfsorientiert vor Ort regeln. Die Politik ist gut beraten, die ärztliche Sicht auf die Lage und die Expertise der Versorgenden in die weitere Umsetzung der Notfallreform einzubinden.