Übersicht über diesen Vertrag
- Titel des Vertrages (vollständig):
- Vertrag über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen (PG 15)
- Stand:
- 01.04.2024
- Inkrafttreten:
- 01.02.2022
- Vertragspartner:
Die Versorgung der Versicherten der AOK NordWest mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen erfolgt seit dem 01.02.2022 auf Grundlage dieses Vertrages. Bitte machen Sie sich mit den einzelnen Vertragsregelungen vertraut. Sollten Sie dem Vertrag beitreten, erhalten Sie bei Vorliegen sämtlicher Beitrittsvoraussetzungen eine schriftliche Beitrittsbestätigung.
Bitte beachten Sie, dass ein Vertragsbeitritt ohne einen Beitritt zum Rahmenvertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der AOK NordWest nicht möglich ist. Dieser Rahmenvertrag enthält grundsätzliche Regelungen für sämtliche Hilfsmittelabgaben. Er beinhaltet selbst keine Vergütungsregelungen, sondern dient als Grundlage für den Abschluss weiterer, produktspezifischer Hilfsmittelverträge.
Den Vertrag und die zu verwendende Beitrittserklärung stellen wir Ihnen zur Einsichtnahme nachfolgend zur Verfügung.
Sofern Sie einem der Verträge beitreten wollen, senden Sie uns bitte
jeweils im Original zu (die Vorlage des unterzeichneten Vertrages ist nicht erforderlich).
*) Achtung: zwingende Voraussetzung zur Abgabe von Hilfsmitteln ist das Vorliegen eines Präqualifizierungsnachweises für den Versorgungsbereich, in dem eine Versorgung für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen soll. Sollte diese für Ihren Betrieb nicht vorliegen, empfehlen wir Ihnen, die Präqualifizierung umgehend zu beantragen, da das Verfahren erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nimmt. Ohne gültige Präqualifizierung ist der Beitritt zum Vertrag nicht möglich.
Bitte senden Sie die Unterlagen an:
AOK NordWest
Die Gesundheitskasse.
Team Hilfsmittel Verträge
58079 Hagen
Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.
Zur AnsprechpartnersucheSie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.
Zu den Kontaktangeboten