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Rahmenvertrag zu Rehabilitationshilfsmitteln geplant
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für die Versorgung mit Rehabilitationshilfsmitteln gemäß § 127 Abs. 1 zu schließen.
Neuer Vertrag für Produktgruppen 09 und 15 geplant
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, einen neuen Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 09 und 15 (ausgewählte Produktuntergruppen/-arten der Elektrostimulationsgeräte sowie Elektrische Messsysteme) zu schließen.