Themen für das Berufsfeld Anbieter von Hilfsmitteln
Verträge zur Hilfsmittelversorgung
Krankenkassen sichern die wirksame und wirtschaftliche Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln durch Verträge nach § 127 SGB V.
Vertragsabsichten zur Hilfsmittelversorgung
Verträge zur Hilfsmittelversorgung werden auf dem Verhandlungsweg geschlossen. Die AOKs veröffentlichen Vertragsabsichten auf ihren regionalen Seiten.
Abrechnung und Datenaustausch in der Hilfsmittelversorgung
Hilfsmittel werden im Datenaustausch nach § 302 SGB V abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt nach den aktuell gültigen Richtlinien und Verträgen.
Elektronischer Kostenvoranschlag
Mit dem elektronischen Kostenvoranschlag werden Unterlagen versendet, die zur Entscheidung in der Hilfsmittelversorgung erforderlich sind.
Weitere Themen
Elektronisches Zahlungsavis (eAvis)
Mit dem elektronischen Zahlungsavis (eAvis) erleichtern die AOKs die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit ihren Vertragspartnern.
Präqualifizierung für Hilfsmittelanbieter
Die Eignungsprüfung von Leistungserbringern zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln erfolgt durch das Verfahren der Präqualifizierung.
Hilfsmittel aus Apotheken
Vertragliche Regelungen zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Apotheken
Pflegehilfsmittel
Verträge zur Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und Hausnotrufsystemen schließt der GKV-Spitzenverband kassenübergreifend ab.
Verordnung von Hilfsmitteln
Hilfsmittel können verordnet werden, wenn sie medizinisch notwendig sind. Für Pflegehilfsmittel ist im Regelfall keine Verordnung erforderlich.
Versorgung mit Medizinprodukten im Einzelfall
Die AOK Niedersachsen überträgt die Aufgaben, die sich aus den Betreiberpflichten ergeben, für Versorgungen im Einzelfall an die Leistungserbringer.
Qualitätssicherung durch Versichertenbefragung
Die AOK Niedersachsen führt Versichertenbefragungen durch, um die Versorgungsqualität ihrer Versicherten zu verbessern.
Kostenvoranschläge bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln
Die AOK Niedersachsen hat in ihren Verträgen über die Versorgung mit Hilfsmitteln Regelungen zu gen.-freien und gen.-pflicht. Hilfsmitteln getroffen.
