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Kuren

Die AOK Bayern hat einen Rahmenvertrag über die Leistungserbringung von individuellen Maßnahmen der Gesundheitsförderung, Kompaktkuren bzw. kurortspezifischen Heilmitteln im Rahmen von genehmigten ambulanten Vorsorgeleistungen geschlossen.

Der Rahmenvertrag regelt:

  1. Die Voraussetzungen für die Behandlung von Versicherten der bayerischen Krankenkassen und des übrigen Bundesgebietes mit kurortspezifischen Leistungen, individuellen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Kompaktkuren im Rahmen genehmigter ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten (gemäß Abs. 1 Nr. 3).
  2. Art und Umfang der abgegebenen Leistungen.
  3. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

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