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Vertragsabsicht

Vertragsabsicht zum Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit CGM-Systemen nach § 127 Abs. 1 SGB V

Übersicht über diese Vertragsabsicht

Titel des Vertrages (vollständig) :
Vertragsabsicht zum Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit CGM-Systemen nach § 127 Abs. 1 SGB V
Veröffentlichung:
25.08.2026
Angebotsfrist :
28.09.2026

Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 30 (CGM-Systeme)

Die AOK Niedersachsen beabsichtigt, einen Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit CGM-Systemen (Produktgruppe 30 des Hilfsmittelverzeichnisses) abzuschließen.

Gegenstand des Vertrags ist die Sicherstellung der Versorgung der Versicherten der AOK Niedersachsen mit CGM-Systemen (Produktgruppe 30 des Hilfsmittelverzeichnisses) einschließlich Zubehör, Verbrauchsmaterial und den damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen. Die Vergütung der Leistungen erfolgt auf Basis einer pauschalierten Vergütung.

Weitere Informationen können dem Vertragsentwurf entnommen werden, welcher als Grundlage der Verhandlung dient. 

Bei Interesse an einem Vertragsabschluss richten Sie bitte Ihr schriftliches Angebot bis zum 28.09.2026 an: Hilfsmittelvertrag@nds.aok.de.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an die oben genannte Adresse.

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