Rabattverträge im Open House-Verfahren
Rabattverträge im Open-House-Modell werden allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen angeboten. Eine Teilnahme ist während der gesamten Vertragslaufzeit möglich. Diese nicht exklusiven Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V können zu ausgewählten Arzneimittelwirkstoffen abgeschlossen werden.
Rabattverträge der AOK Niedersachsen
Für den Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln im sogenannten Open-House-Modell werden die Bekanntmachungen im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Weitergehende Informationen und Verträge können über folgendes Funktionspostfach abgefragt werden:
E-Mail-Kontakt: rabattvertraege@nds.aok.de
Unterschriebene Verträge sollten vorab als Scan an oben genanntes Postfach gesendet werden, sowie fristgerecht in Papierform in zweifacher Ausfertigung an:
AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.
Unternehmensbereich Arzneimittelmanagement
Sekretariat
Hildesheimer Straße 273
30519 Hannover