Rabattverträge der AOK Niedersachsen
Für den Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln im sogenannten Open-House-Modell werden die Bekanntmachungen im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Weitergehende Informationen und Verträge können über folgendes Funktionspostfach abgefragt werden:
E-Mail-Kontakt: rabattvertraege@nds.aok.de
Unterschriebene Verträge sollten vorab als Scan an oben genanntes Postfach gesendet werden, sowie fristgerecht in Papierform in zweifacher Ausfertigung an:
AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.
Unternehmensbereich Arzneimittelmanagement
Sekretariat
Hildesheimer Straße 273
30519 Hannover
Rabattverträge für parenterale Zytostatika – kassenübergreifend in Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt
Für parenterale Zytostatika in den Regionen Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt bietet die Kooperationsgemeinschaft der Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen* allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen den Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8c SGB V im sogenannten Open-House-Modell zu ausgewählten Arzneimittelwirkstoffen an.
Die Rabattverträge betreffen Fertigarzneimittel, die zur Herstellung parenteraler Zubereitungen bestimmt sind, welche im Rahmen der unmittelbaren ärztlichen Anwendung in der onkologischen Therapie zum Einsatz kommen und über öffentliche Apotheken abgegeben sowie abgerechnet werden. Die Regelung gilt für Apotheken mit Sitz in Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt.
Die Bekanntmachungen hierzu werden im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Weitergehende Informationen und Verträge können über folgendes Funktionspostfach abgefragt werden:
E-Mail-Kontakt: arge-zytostatika@nds.aok.de
Unterschriebene Verträge sollten gemeinsam mit der PZN-Liste vorab als Scan an oben genanntes Postfach gesendet werden, sowie fristgerecht in Papierform in zweifacher Ausfertigung an:
AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.
Unternehmensbereich Arzneimittelmanagement
Sekretariat
Hildesheimer Str. 273
30519 Hannover
* Kooperationspartner für die Vorbereitung und Durchführung von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8c SGB V in den Vertragsregionen Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt sind die AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse, die AOK Bremen/Bremerhaven, die AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, der BKK LANDESVERBAND MITTE, die IKK classic - handelnd als Landesverband für die Vertragsregion Niedersachsen, die IKK gesund plus – handelnd als Landesverband für die Vertragsregion Sachsen-Anhalt und Bremen, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die KNAPPSCHAFT, die Techniker Krankenkasse (TK), die BARMER, die DAK Gesundheit, die Kaufmännische Krankenkasse KKH, die Handelskrankenkasse (hkk) und die HEK Hanseatische Krankenkasse. Federführende Stelle ist die AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.
Rabattverträge für den Sprechstundenbedarf in Niedersachsen
Für den Sprechstundenbedarf der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen bietet die ARGE Sprechstundenbedarfsbeschaffung GbR* allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen den Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V im sogenannten Open-House-Modell zu ausgewählten Arzneimittelwirkstoffen an.
Die Bekanntmachungen hierzu werden im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Weitergehende Informationen und Verträge können über folgendes Funktionspostfach abgefragt werden:
E-Mail-Kontakt: rabattvertraege.ssb@nds.aok.de oder ARGE-SSB@nds.aok.de
Unterschriebene Verträge sollten vorab als Scan an oben genanntes Postfach gesendet werden, sowie fristgerecht in Papierform in zweifacher Ausfertigung an:
ARGE Sprechstundenbedarfsbeschaffung GbR
c/o AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.
Unternehmensbereich Arzneimittelmanagement
Sekretariat
Hildesheimer Str. 273
30519 Hannover
*vertreten durch die AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.