Qualitätsdarstellungsvereinbarung (QDV)
Die Qualitätsdarstellungsvereinbarung (QDV) regelt, wie die Qualitätsergebnisse von Pflegeeinrichtungen veröffentlicht und dargestellt werden. Grundlage dafür sind die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen durch die zuständigen Prüfinstitutionen. Die Bewertungen betreffen ambulante Pflegedienste, ambulante Betreuungsdienste und stationäre Pflegeeinrichtungen und werden auf Onlineportalen der Pflegekassen – etwa im AOK-Pflegenavigator – veröffentlicht. Die Vertragsparteien nach § 113 SGB XI schließen die QDV gemeinsam ab. Dabei gibt es jeweils eigene QDV für den ambulanten und den stationären Pflegebereich.