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Qualitätsdarstellungsvereinbarung ambulante Pflege (QDVA)

QDVA: Was Pflege- und Betreuungsdienste wissen müssen

Zum 1. Juli 2026 gilt die Qualitätsdarstellungsvereinbarung ambulant (QDVA). Sielegt fest, wie Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste veröffentlicht werden. Ziel ist eine einheitliche, verständliche und vergleichbare Darstellung der Qualität, die Pflegebedürftigen und Angehörigen als Orientierung dient.