Fachportal für Leistungserbringer

Weitere Meldungen

Die Voraussetzungen einer sogenannten hypothetischen Einwilligung nach Aufklärungsfehlern sind laut BGH sehr eng auszulegen.

Foto: Goldstatue als Symbol für Rechtsprechung

Zum 1. Januar 2026 treten zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen in Kraft, weitere folgen im Laufe des Jahres. Der Beitrag gibt einen Überblick über zentrale Neuregelungen, die für Leistungserbringende relevant sind.

Zu sehen ist die Jahreszahl 2026. Die Null wird durch das Bruststück eines Stethoskops dargestellt.

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat im vierten Quartal des Jahres 2025 insgesamt 22 Abschlussberichte von beendeten Förderprojekten angenommen. Diese Berichte enthalten Ergebnisse zu Projekten, die potenziell die Gesundheitsversorgung verbessern.

Zwei junge Personen diskutieren an einer Glaswand über Workflows diskutiert oder Arbeitsprojektprozesse: Symbolbild für Innovation und agiles Arbeiten

Deutschland setzt zentrale Maßnahmen zur Krankheitsvermeidung kaum um und liegt im europäischen Vergleich deutlich zurück – mit spürbaren Folgen für die Versorgung.

Das Bild zeigt eine übergewichtige Person, die in einer Hand eine Fernbedienung und in der anderen ein Bierglas hält.

Ute Mons, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention am Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ), erklärt, wie Ärztinnen und Ärzte gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen ansprechen können und welche politischen Rahmenbedingungen entscheidend sind, um mehr Menschen zu erreichen.

Das Bild zeigt das Gesicht eines Mannes mittleren Alters, der eine Zigarette raucht.

Die externe einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung zeigt im Jahr 2025 etwa gleichbleibende Leistungen.

Foto: Teambesprechung im Krankenhaus

Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Grundlage ist das Digitalgesetz - mit dem § 347 SGB V entsprechend angepasst worden ist. Wer die ePA nicht nutzt, riskiert ab 2026 Sanktionen.

Hausärztin am Computer (Symbolbild)

Eltern können ab Januar 2026 die Ergebnisse der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ihrer Kinder direkt im Kinderuntersuchungsheft nachvollziehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Heft umfassend überarbeitet, um die Bedeutung der zahnmedizinischen Vorsorge weiter zu stärken.

Patientin lächelt Zahnarzt an

Kontakt zu Ihrer AOK

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten Zum Kontaktformular