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Neue Formulare für die Anschlussrehabilitation ab April 2026

Zwei Formulare zur Anschlussrehabilitation wurden angepasst. Betroffen sind der Antrag (Anlage 3a) und der ärztliche Befundbericht (Anlage 3b). Neu ist unter anderem, dass bei der Mitaufnahme nun der Begriff „pflegebedürftige Person“ verwendet wird. Die überarbeiteten Formulare (Version 3.0) gelten ab 1. April 2026, bis dahin bleibt Version 2.0 gültig.

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Seniorin sitzt auf einem Gymnastikball, hält einen Ball in beiden Händen und wird von einer Fachkraft gestützt
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14. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement

Durch die 14. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement im Krankenhaus werden zwei Formulare zur Anschlussrehabilitation angepasst. Hintergrund sind Änderungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sowie Hinweise aus der Praxis. Betroffen sind der Antrag (Anlage 3a) und der ärztliche Befundbericht (Anlage 3b).

Neu ist unter anderem, dass bei der Mitaufnahme statt „pflegebedürftige Angehörige“ künftig der Begriff „pflegebedürftige Person“ verwendet wird. Zudem wurden einzelne Angaben angepasst oder ergänzt.

Übersicht der Änderungen