Ein neuer Vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband e. V. regelt die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und saugenden Bettschutzeinlagen. Nach gescheiterten Verhandlungen wurde der Vertrag im Rahmen eines Schiedsverfahrens festgelegt. Er enthält klare Vorgaben zur Abrechnung, Preisfestsetzung, digitalen Kostenvoranschlägen sowie zur Vermeidung von Doppelversorgungen beim Anbieterwechsel.