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Mindestmengen: Bessere Versorgung von Neugeborenen mit Darmerkrankungen

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Gegenwind für den Gemeinsamen Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) strebt eine Verbesserung der Versorgung von Neugeborenen und Kindern an. Für ausgewählte komplexe Eingriffe bei seltenen neurologischen Erkrankungen sowie bei Darmfehlbildungen sollen Krankenhäuser künftig festgelegte Mindestfallzahlen erfüllen müssen. Mindestmengenregelungen führen dazu, dass entsprechende Leistungen an weniger Standorten konzentriert werden, Kliniken sich stärker spezialisieren und die Behandlungsqualität steigt. Dennoch steht das wirkungsvolle Instrument politisch unter Duck.

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