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Krankenhausreform: Was von den Plänen übrig bleibt

Mit dem Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform hat die Bundesregierung zahlreiche Regelungen der ursprünglichen Version zurückgenommen. Lesen Sie im neuen Blickpunkt Klinik, was sich daraus für die Krankenhausplanung auf Länderebene ergibt, und warum sogar der neue Zeitplan Probleme birgt.

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Illustration mit Zahnrädern, die ineinander greifen. Rechts und links greifen Maulschlüssel hinein.

Die Anpassung und ihre Folgen

Die Anpassung der Krankenhausreform ist beschlossen – und zentrale Ziele der Reform stehen wieder infrage: Ob es zu qualitativen Verbesserungen kommt, hängt wesentlich vom Willen der Länder ab. Auch eine stärkere Verlagerung stationärer Leistungen in den ambulanten Bereich rückt in weite Ferne. Das Problem der Finanzierung von Vorhaltekosten bleibt ungelöst. Zugleich setzt das hohe Tempo bei der Vergabe der Leistungsgruppen die Akteure unter Druck, berichtet Martin Jonas, Klinikmanager am Klinikum Chemnitz: „Unsere ursprüngliche Idee einer vorgelagerten Versorgungsplanung ließ sich nicht umsetzen, zugleich bereitet uns die Verschiebung der Reform Probleme.“ Lesen Sie im neuen Blickpunkt Klinik, was das KHAG für die Krankenhäuser bedeutet, wo es neue Impulse setzt und wie der aktuelle Zeitplan aussieht.

Warum wir ein KHAG 2.0 brauchen