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Bessere Klinikstrukturen: Nach der Reform ist vor der Reform

Das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) ist verabschiedet. Doch der Kompromiss, den Bund und Länder nach zähen Verhandlungen vereinbart haben, ist ein unscharfes Gebilde mit vielen losen Enden. Wichtige Ziele der Reform stehen nun wieder infrage: Qualitative Verbesserungen gibt es nur, wenn die Bundesländer es wollen. Eine Verlagerung stationärer Fälle in ambulante Einrichtungen scheint in weite Ferne gerückt – auch infolge des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes. Das Hauptproblem der Vorhaltekostenfinanzierung bleibt ungelöst.

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Titelillustration mit Zahnrädern, die ineinandergreifen, und zwei angesetzten Maulschlüsseln
Schwerpunkt

REFORMBEDARF IN DER GESUNDHEITSVERSORGUNG

Warum wir ein KHAG 2.0 brauchen

Das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) ist beschlossen, doch der Reformbedarf bleibt: Gegenüber dem Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) gibt das KHAG den Ländern erheblich mehr Gestaltungsspielraum. Für Grund- und Regelversorger wird es generell leichter, die Strukturkriterien der Leistungsgruppen zu erfüllen, denn Fachärztinnen und Fachärzte in Innerer Medizin und Allgemeinchirurgie können künftig in bis zu drei Leistungsgruppen berücksichtigt werden. Wo dies nicht reicht, sind erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für die Häuser vorgesehen. Über diese Ausnahmen müssen die Landesbehörden zunächst "im Benehmen", ab 2027 "im Einvernehmen" mit den Krankenkassen entscheiden. Insgesamt können Leistungsgruppen in Ausnahmefällen bis zu sechs Jahre vergeben werden. Bedarfsnotwendige Häuser müssen die Vorgaben nie erfüllen – wobei die Planungsbehörden bei der Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit auch nicht mehr an Erreichbarkeitsvorgaben gebunden sind. Ob sich die Strukturen der Versorgung im Sinne der Reform verbessern, liegt nun im Ermessen der Planungsbehörden.

Länder werden finanziell entlastet     

Auch bei der Finanzierung entlastet der Bund die Länder und stockt die geplanten Jahrestranchen des Transformationsfonds auf. Von 2026 bis 2029 sollen jeweils 3,5 Milliarden Euro fließen, ab 2030 (bis 2035) jeweils noch 2,5 Milliarden Euro. Damit erhöht der Bund seine Beteiligung um vier Milliarden auf 29 Milliarden Euro, die Länder zahlen vier Milliarden Euro weniger. Dabei darf der Fonds nun auch Maßnahmen zum Strukturerhalt finanzieren. Im Bereich der Vergütung werden die neuen Regelungen, so etwa die Einführung der sogenannten Vorhaltevergütung, um ein Jahr verschoben. So erhalten die Kliniken zwar ab 2028 schrittweise 60 Prozent der Vergütung unabhängig von ihren tatsächlichen Leistungen, allerdings liegen diese für drei Jahre auf dem (historischen) Niveau der Jahre 2023/2024.

Darüber hinaus sollte die Reform dafür sorgen, dass mehr Klinikpatientinnen und -patienten künftig häufiger ambulant behandelt werden. Diese Möglichkeit sieht das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) nach Berechnungen für den aktuellen Krankenhaus-Reports für mehr als die Hälfte aller Fälle, vor allem in der Grundversorgung. Erste Erfahrungen mit der Einführung von Leistungsgsgruppen in Nordrhein-Westfalen deuten jedoch darauf hin, dass sich die Strukturen der Grundversorgung kaum verändern.  

Jedes zweite Haus als Ausnahme

Schließlich wurde mit dem KHAG die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) als Strukturvorgabe eingeführt: Wenn Krankenhäuser künftig in einer Leistungsgruppe die Untergrenzen verfehlen, werden ihnen sämtliche Leistungsgruppen entzogen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft schätzt, dass etwa die Hälfte der Krankenhäuser von dem Effekt betroffen sein wird. So dürfte die Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) als Strukturvorgabe dazu führen, dass jedes zweite Krankenhaus auf Basis einer Ausnahmegenehmigung behandelt. Die Regelung birgt sogar einen Anreiz, die PpUG nicht zu erfüllen, denn die Ausnahmegenehmigung, die ein Bundesland erteilt, gilt für das gesamte Haus mit allen seinen Leistungsgruppen. Eine höhere Behandlungsqualität dürfte damit kaum erreichbar sein.

 

Säulengrafik zu Einsparpotenzialen der Maßnahmen von GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz und Finanzkommission Gesundheit für die Jahre 2027 bis 2030. Die Balken zeigen steigende Werte bis 13,0 Milliarden Euro beim FKG und 10,5 Milliarden Euro beim BStabG; zusätzlich sind jährliche Differenzen von 3,2 bis 2,5 Milliarden Euro markiert.Bild herunterladen
Säulengrafik zu Einsparpotenzialen der Maßnahmen von GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz und Finanzkommission Gesundheit für die Jahre 2027 bis 2030. Die Balken zeigen steigende Werte bis 13,0 Milliarden Euro beim FKG und 10,5 Milliarden Euro beim BStabG; zusätzlich sind jährliche Differenzen von 3,2 bis 2,5 Milliarden Euro markiert.
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Hintergrund
Porträt: Martin Jonas

PERSPEKTIVEN DER KRANKENHÄUSER

„Die Anreize laufen auseinander“

Martin Jonas

Kaufmännischer Geschäftsführer Klinikum Chemnitz gGmbH

Blickpunkt Klinik: Wie wirken sich die gegenwärtigen Regelungen der Krankenhausreform auf Ihr Haus aus? 

Martin Jonas: Zurzeit liegt uns das Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Beiträge am schwersten im Magen. In Bezug auf die Krankenhausreform haben wir bei Bekanntwerden der Pläne mit 21 Häusern in der Region das Modellprojekt ‘Gesundheitsregion Südwestsachsen’, die GRWS, gegründet und begonnen, gemeinsame Versorgungsszenarien zu entwickeln. Damit wollten wir die Ziele des KHVVG antizipieren. Leider hat uns die Krankenhausplanung in Sachsen überholt, indem sie nun die Zuteilung von Leistungsgruppen vorantreibt. Unsere ursprüngliche Idee einer vorausgehenden Versorgungsplanung ließ sich nicht verwirklichen. Andererseits macht uns die Verschiebung der Reform Probleme, weil die Förderung der Gesundheitsregion durch das Land zum Jahresende ausläuft. Für 2027 hatten wir Koordinierungs- und Vernetzungszuschläge eingeplant, die uns helfen sollten, die Gesundheitsregionen zu etablieren. Die kommen nun erst 2028.

Halten Sie die geplante Vorhaltekostenfinanzierung für zielführend?

Wir kennen unsere Leistungsgruppen und unser Vorhaltebudget noch nicht. Aber wie immer es ausfällt, bleibt zu kritisieren, dass es keine echte Finanzierung von Vorhaltung ist. Es bleibt bei einem fallzahlabhängigen System mit einer gewissen Bandbreite nach oben und unten. Es motiviert natürlich zur Ambulantisierung, weil die Vergütung auch bei geringeren Fallzahlen gleich bleibt. Nur wird dieser Effekt durch die Hybrid-DRGs konterkariert. Hier laufen unterschiedlichen Anreize auseinander, die man hätte zusammen denken müssen. 

Wie haben Sie sich in der Medizinstrategie Ihres Hauses auf die neue Lage eingestellt?

Im Rahmen der Gesundheitsregion haben wir mit dem Grundversorger Diakomed Hartmannsdorf im Chemnitzer Umland einen Verbund gegründet, mit dem wir unser Leistungsspektrum abgestimmt haben. Wir haben das dortige Haus orthopädisch weiterentwickelt und die Geriatrie gestärkt. Kleinere Bereiche wie die Stroke Unit, Gefäßmedizin und Cardiac Devices haben wir an den Maximalversorger in Chemnitz geholt. So werden wir in Hartmannsdorf Schwerpunkte entwickeln und wollen in Chemnitz die Notfallversorgung ausbauen. Künftig würden wir gern eine große zentrale Notaufnahme schaffen, weil es wenig Sinn macht, eine kleine, schlecht ausgelastete Notaufnahme zu betreiben, in der die Spezialisten fehlen, die aber rund um die Uhr ihre Vorhaltung finanzieren muss.

Wie wird sich die Reform bei Ihnen auf die Notfall- und Primärversorgung auswirken? 

In Chemnitz haben wir das Problem der starken Inanspruchnahme durch Menschen, die eigentlich im KV-System versorgt werden könnten. Die Entwicklung von Integrierten Notfallzentren geht hier in die richtige Richtung – wenn wir hier auch an bauliche Grenzen kommen. Für ambulante Behandlungen haben wir die komfortable Situation, dass zum Verbund die Poliklinik Chemnitz gehört, die 70 KV-Sitze in sich vereint. Wir haben zum einen eine "Praxiswelt" in der Innenstadt von Chemnitz mit 35 KV-Sitzen. Dort können wir internistische und chirurgische Leistungen erbringen, auch Radiologie und ambulantes Operieren. Das werden wir nutzen: Wo es die Infrastruktur und das Personal des Klinikums braucht, wird es vorhanden sein. Dort sind auch Teile der Hybrid-DRGs verortet. Wir wollen aber vieles in die Praxiswelt verlagern, um beim Maximalversorger Ressourcen freizubekommen für die anspruchsvolle Medizin.

Was muss sich ändern?

Schwer, das in wenigen Worten zu sagen. Wenn wir zu einer tragfähigen Finanzierung kommen, können wir mit dem KHAG leben. Das Thema Bürokratie hat allerdings mit den Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen absurde Dimensionen angenommen. Ich glaube, dass wir von der Orientierung an Struktur und Prozessqualität wegkommen sollten – und hin zu einer Ergebnisqualität, wie es in vielen anderen Ländern gelebt wird. Mit Versorgungs-Leveln und definierten Entfernungen waren im KHVVG gute Konzepte angelegt, die dürfen wir nicht aus den Augen verlieren. Auch dann haben wir aber die offenen Fragen bei der Aus- und Weiterbildung oder der sektorenübergreifenden Versorgung noch nicht beantwortet. Letztlich brauchen wir nicht nur eine Krankenhausreform, sondern eine echte Gesundheitsreform.

Markt und Meinung

PRESSEECHO

Uniklinik Leipzig bleibt im Plus

Das Universitätsklinikum Leipzig (UKL) hat 2025 einen Jahresüberschuss von einer halben Million Euro erreicht. Damit seien die wirtschaftlichen Ziele erreicht worden, teilte das Klinikum mit. Trotz wachsender Patientenzahlen und guter Leistungsentwicklung bleibe die Situation angespannt – auch mit Blick auf die derzeit diskutierten Sparmaßnahmen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. Die Zahl der stationären und der ambulanten Fälle stieg um durchschnittlich mehr als drei Prozent auf 423.700. Gleichzeitig belasten steigende Personal- und Sachkosten sowie höhere Instandhaltungs- und Wartungsaufwendungen die Bilanz.

Leipziger Volkszeitung, 3. Juni 2026

Montabaur mit positivem Abschluss

Die BBT-Region Koblenz-Saffig hat das Geschäftsjahr 2025 mit einem stabilen und positiven Jahresergebnis abgeschlossen. Wie die Unternehmensgruppe Barmherzige Brüder Trier (BBT) gGmbH mitteilte, habe das Katholische Klinikum Koblenz Montabaur sogar leicht über dem ambitionierten Wirtschaftsplan gelegen. Auch das Krankenhaus St. Elisabeth in Lahnstein, die jüngste Einrichtung der Region, habe sich deutlich positiv entwickelt. Für das erste Jahr unter Trägerschaft der BBT-Gruppe konnte dort ein positives Jahresergebnis erzielt werden – keineswegs selbstverständlich, da die Klinik erst vor zwei Jahren aus einem Insolvenzverfahren übernommen worden sei. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor war das geschäftsfeldübergreifende Wachstum. In allen Bereichen wurden mehr Menschen behandelt und versorgt als im Vorjahr.

Westerwälder Zeitung, 1. Juni 2026

100 Millionen Euro für Esslingen

Das Esslinger Klinikum erhält fast 100 Millionen Euro Fördergelder vom Land Baden-Württemberg. Derzeit läuft der Neubau des Hauses 2, in dem moderne Strukturen für eine zentrale Notaufnahme, eine große Intensivtherapiestation, den OP-Bereich sowie zwei Pflegestationen entstehen. Ziel ist es, das Krankenhaus zukunftsfähig aufzustellen. Das Land unterstützt das größte Einzelbauprojekt in der 170-jährigen Geschichte des Hauses nun mit insgesamt fast 100 Millionen Euro. Im Rahmen des Krankenhausbauprogramms 2026 fließen rund 87 Millionen Euro Fördergelder in den Neubau. Mit weiteren rund 11 Millionen Euro wird die neue Technikzentrale des Klinikums gefördert.

Stuttgarter Zeitung, 19. Mai 2026

INSOLVENZEN

Weniger Kliniken beantragen Gläubigerschutz

Im vergangenen Jahr haben weniger Krankenhäuser als 2023 und 2024 ein Insolvenzverfahren beantragt. Das Statistische Bundesamt (Destatis) weist in seinen Statistiken für 2025 noch 24 Anträge auf Gläubigerschutz aus. Im Jahr 2023 waren es 29, 2024 noch 32 gewesen – darunter viele in Nordrhein-Westfalen, wo sich Kliniken im Kontext der Krankenhausreform des Landes neu aufgestellt und den Betrieb am Standort anschließend fortgesetzt haben. Die Zahl der Häuser, die Gläubigerschutz beantragt haben, ging demnach um 17,2 Prozent zurück. Damit entwickelt sich der Sektor deutlich besser als die deutsche Wirtschaft insgesamt: Über alle Branchen hinweg haben die deutschen Amtsgerichte im vergangenen Jahr 24.064 Unternehmensinsolvenzen registriert und damit 10,3 Prozent mehr als 2024. In dem Jahr hatte das Plus zum Vorjahr 22,4 Prozent betragen; 2023 hatten 22,1 Prozent mehr Unternehmen Gläubigerschutz beantragt als im Jahr davor.

 

Die Kurvengrafik zeigt die Zahl beantragter Insolvenzverfahren durch Krankenhäuser ohne Hochschulkliniken von 2015 bis 2025. Nach überwiegend niedrigen Werten bis 2022 steigt die Zahl 2023 deutlich auf 29, erreicht 2024 mit 32 den Höchststand und sinkt 2025 wieder auf 24. Begleittext verweist auf den Rückgang nach dem Insolvenzhoch.Bild herunterladen
Die Kurvengrafik zeigt die Zahl beantragter Insolvenzverfahren durch Krankenhäuser ohne Hochschulkliniken von 2015 bis 2025. Nach überwiegend niedrigen Werten bis 2022 steigt die Zahl 2023 deutlich auf 29, erreicht 2024 mit 32 den Höchststand und sinkt 2025 wieder auf 24. Begleittext verweist auf den Rückgang nach dem Insolvenzhoch.
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VERGÜTUNG

Das BMG will Kurzzeitpauschalen einführen

KRANKENHAUSFINANZIERUNG

Verwaltungsgericht weist DRK-Klage zurück

Versorgung und Service
Porträt: Tom Bschor

KOMMENTAR

Gesetze sind für Krisenzeiten

Prof. Dr. med. Tom Bschor

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und von 2022 bis 2025 Leiter der Regierungskommission Krankenhaus

Ich habe mich zunächst gefreut, dass die neue Bundesregierung sich zu den Zielen der Krankenhausreform bekannt hat. Was wir nun haben, das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz oder KHAG, enthält ausschließlich Abschwächungen des Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetzes, bevor die Reform greifen konnte. Das ist enttäuschend, denn kein einziger Satz im KHAG sorgt dafür, dass sich irgendwo oder für irgendjemanden die Qualität verbessert.

Erhalten bleiben die Vorhaltekostenfinanzierung, die Mindestfallzahlen und der Grouper. Ansonsten wird die Reform zunächst um ein Jahr verschoben – ein Jahr, das wir im Hinblick auf den Reformbedarf überhaupt nicht haben. Erkauft wurde es mit vier Milliarden Euro Schulden zur Finanzierung sogenannter Sofort-Transformationskosten – mit Geld also, das wir auch nicht haben.

Hinzu kommen neue Regelungen, die die Reform aushebeln können, wenn Bundesländer nicht willens sind, sie umzusetzen. Die Qualitätskriterien der Leistungsgruppen sind zahme Vorgaben, die die Kliniken keineswegs in den Ruin treiben. Mit dem KHAG können die Länder ihre Krankenhäuser bis zu sechs Jahre von den Anforderungen befreien. Sie können darüber hinaus Standorte nach eigenem Belieben für bedarfsnotwendig erklären, sodass sie die Vorgaben nur noch im Rahmen von Kooperationen erfüllen müssen – wie diese aussehen, ist ungewiss. 

Schließlich gibt es noch den Transformationsfonds. Es ist gut, dass der Bund die Hälfte der Lasten übernimmt, auch wenn die Länder nun vier Milliarden Euro weniger beisteuern. Skandalös ist, dass sie damit nun auch den Erhalt vorhandener Strukturen finanzieren können, sofern der Bestandserhalt nicht überwiegt. Damit wird der Fonds ad absurdum geführt: Nicht der Umbau, sondern die alten Strukturen werden finanziert. Der Erhalt dieser ist aber originäre Aufgabe der Länder.

Wie schlimm ist das genau? Es ist eine Grundsatzfrage. Verträge macht man nicht für Zeiten, in denen sich alle einig sind, sondern für Konfliktsituationen. Wir wissen nicht, wann die AfD den ersten Landesgesundheitsminister stellt. Auch für diesen Fall brauchen wir das Gesetz.

KRANKENHAUSPLANUNG

Schleswig-Holstein etabliert Leistungsgruppen

MINDESTMENGEN

Kaum längere Wege zur Knie-OP

ORGANSPENDE

Erneut mehr Spenderorgane

Veranstaltungen

Branchentreff für die medizinisch-pflegerische Versorgung im sektorenübergreifenden Kontext

Perspektivwechsel zu mehr Effektivität und Effizienz

Personalien

Porträt: Oliver Hildenbrand, Gesundheitsminister des Landes Baden-Württemberg
Oliver Hildenbrand

Gesundheitsminister des Landes Baden-Württemberg

Oliver Hildenbrand löst Lucha ab

Oliver Hildenbrand (Grüne) wird neuer Gesundheitsminister in Baden-Württemberg. Das gab der Ministerpräsident des Landes, Cem Özdemir (Grüne), Mitte Mai bekannt. Der 38-jährige Psychologe fungierte bisher als Mitglied im Sozialausschuss und im Innenausschuss sowie als Sprecher für Queerpolitik. Im Amt folgt Hildenbrand auf Manfred Lucha, der von 2016 bis 2026 Minister für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg war. Lucha hatte schon vor der Landtagswahl angekündigt, sich aus der Politik zurückzuziehen.

Porträt: Dr. Thilo Grüning, Leiter des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)
Dr. Thilo Grüning

Leiter des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)

Porträt: Dr. Alexandra Ramshorn-Zimmer, Leiterin der Abteilung für Klinisches Prozessmanagement am Universitätsklinikum Leipzig
Dr. Alexandra Ramshorn-Zimmer

Leiterin der Abteilung für Klinisches Prozessmanagement am Universitätsklinikum Leipzig

Heidecke-Nachfolge geregelt

Thilo Grüning tritt am 1. Juli seinen Dienst als neuer Leiter des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) an. Das teilte die Stiftung für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen mit. Grüning ist Facharzt für Anästhesiologie mit Stationen in der Charité und weiteren Kliniken in Deutschland, beim Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Auch Grünings Nachfolge beim IQTIG ist bereits geregelt: Zum 1. November 2026 wird Dr. Alexandra Ramshorn-Zimmer zunächst als stellvertretende Institutsleiterin antreten. Perspektivisch soll sie die Leitung des IQTIG zum 1. Januar 2030 übernehmen.

Dr. Sonja Optendrenk, Unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses
Dr. Sonja Optendrenk

Unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses

Sonja Optendrenk leitet den G-BA

Sonja Optendrenk, derzeit Staatssekretärin im hessischen Gesundheitsministerium, leitet ab 1. Juli den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Die promovierte Volkswirtin wurde vom Gesundheitsausschuss des Bundestages als Unparteiische Vorsitzende des G-BA bestätigt. Sie folgt im Amt auf Josef Hecken, der das wichtigste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen seit 2012 geleitet hat. Der streitbare Jurist hatte im Frühjahr angekündigt, seinen ursprünglich bis 2030 laufenden Vertrag vorzeitig beenden zu wollen.

Zahlen – Daten – Fakten

UMSETZUNG DER REFORM

Ein Pfad mit Stolpersteinen

 "Die Krankenhausreform wird um ein Jahr verschoben", lautet eine gängige Formulierung für die Auswirkungen des Krankenhausreform-Anpassungsgesetzes (KHAG). Sie gilt insbesondere für die Vorhaltekostenfinanzierung, deren Einführung nun erst Anfang 2028 beginnt und zum 1. Januar 2030 in vollem Umfang wirksam wird. Für die Umsetzung des Gesamtkonzeptes jedoch liegen die Dinge komplizierter – und könnten den beteiligten Akteuren noch einiges an Kopfschmerzen bereiten. Insbesondere die durch das KHAG eingeführte „Sprinterphase“ bis zum 31. Dezember 2026 passt nur bedingt zu den Terminen der Regelungen, die Vergütungsausschlüsse bewirken: Bis zum Jahresende können die Länder Leistungsgruppen ohne Zustimmung der Krankenkassen vergeben, auch wenn diese die Qualitätskriterien nicht erfüllen. Sowohl die Mindestvorhaltezahlen als auch die Liste von Standorten, die onkochirurgische Leistungen erbringen dürfen, werden indes dazu führen, dass bestimmte Krankenhäuser keine Vorhaltevergütung erhalten oder bestimmte Leistungen nicht mehr abrechnen können. Diese Effekte können die Planungsbehörden bei ihrer Versorgungsplanung nun nicht berücksichtigen, denn beide werden in den meisten Ländern erst nach der erstmaligen Zuweisung von Leistungsgruppen feststehen. Für die sinnvolle Verwendung der ersten Gelder aus dem Transformationsfonds kommt die Zuweisung der Leistungsgruppen wiederum zu spät. Bereits im Zusammenhang mit den sogenannten Sofort-Transformationskosten in Höhe von vier Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur hatte der Bundesrechnungshof die zweckgemäße Verwendung der Mittel öffentlich bezweifelt, da die künftigen Versorgungsstrukturen noch nicht feststehen. Ebenso ziellos fließen die Gelder aus dem Fonds im Jahr 2026, in dem die Häuser ihre Versorgungsaufträge (Leistungsgruppen) noch nicht kennen.

Zeitplan zur Umsetzung der Reform nach dem Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG). Die Grafik zeigt Meilensteine von Januar 2026 bis Januar 2031, darunter Fristen für Struktur- und Qualitätsprüfungen, die Zuweisung von Leistungsgruppen, die Vorhaltefinanzierung sowie den Übergang zu Vergütungs- und Konvergenzphasen in mehreren Schritten.Bild herunterladen
Zeitplan zur Umsetzung der Reform nach dem Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG). Die Grafik zeigt Meilensteine von Januar 2026 bis Januar 2031, darunter Fristen für Struktur- und Qualitätsprüfungen, die Zuweisung von Leistungsgruppen, die Vorhaltefinanzierung sowie den Übergang zu Vergütungs- und Konvergenzphasen in mehreren Schritten.
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