Bessere Klinikstrukturen: Nach der Reform ist vor der Reform
Das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) ist verabschiedet. Doch der Kompromiss, den Bund und Länder nach zähen Verhandlungen vereinbart haben, ist ein unscharfes Gebilde mit vielen losen Enden. Wichtige Ziele der Reform stehen nun wieder infrage: Qualitative Verbesserungen gibt es nur, wenn die Bundesländer es wollen. Eine Verlagerung stationärer Fälle in ambulante Einrichtungen scheint in weite Ferne gerückt – auch infolge des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes. Das Hauptproblem der Vorhaltekostenfinanzierung bleibt ungelöst.

REFORMBEDARF IN DER GESUNDHEITSVERSORGUNG
Warum wir ein KHAG 2.0 brauchen
Das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) ist beschlossen, doch der Reformbedarf bleibt: Gegenüber dem Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) gibt das KHAG den Ländern erheblich mehr Gestaltungsspielraum. Für Grund- und Regelversorger wird es generell leichter, die Strukturkriterien der Leistungsgruppen zu erfüllen, denn Fachärztinnen und Fachärzte in Innerer Medizin und Allgemeinchirurgie können künftig in bis zu drei Leistungsgruppen berücksichtigt werden. Wo dies nicht reicht, sind erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für die Häuser vorgesehen. Über diese Ausnahmen müssen die Landesbehörden zunächst "im Benehmen", ab 2027 "im Einvernehmen" mit den Krankenkassen entscheiden. Insgesamt können Leistungsgruppen in Ausnahmefällen bis zu sechs Jahre vergeben werden. Bedarfsnotwendige Häuser müssen die Vorgaben nie erfüllen – wobei die Planungsbehörden bei der Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit auch nicht mehr an Erreichbarkeitsvorgaben gebunden sind. Ob sich die Strukturen der Versorgung im Sinne der Reform verbessern, liegt nun im Ermessen der Planungsbehörden.
Länder werden finanziell entlastet
Auch bei der Finanzierung entlastet der Bund die Länder und stockt die geplanten Jahrestranchen des Transformationsfonds auf. Von 2026 bis 2029 sollen jeweils 3,5 Milliarden Euro fließen, ab 2030 (bis 2035) jeweils noch 2,5 Milliarden Euro. Damit erhöht der Bund seine Beteiligung um vier Milliarden auf 29 Milliarden Euro, die Länder zahlen vier Milliarden Euro weniger. Dabei darf der Fonds nun auch Maßnahmen zum Strukturerhalt finanzieren. Im Bereich der Vergütung werden die neuen Regelungen, so etwa die Einführung der sogenannten Vorhaltevergütung, um ein Jahr verschoben. So erhalten die Kliniken zwar ab 2028 schrittweise 60 Prozent der Vergütung unabhängig von ihren tatsächlichen Leistungen, allerdings liegen diese für drei Jahre auf dem (historischen) Niveau der Jahre 2023/2024.
Darüber hinaus sollte die Reform dafür sorgen, dass mehr Klinikpatientinnen und -patienten künftig häufiger ambulant behandelt werden. Diese Möglichkeit sieht das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) nach Berechnungen für den aktuellen Krankenhaus-Reports für mehr als die Hälfte aller Fälle, vor allem in der Grundversorgung. Erste Erfahrungen mit der Einführung von Leistungsgsgruppen in Nordrhein-Westfalen deuten jedoch darauf hin, dass sich die Strukturen der Grundversorgung kaum verändern.
Jedes zweite Haus als Ausnahme
Schließlich wurde mit dem KHAG die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) als Strukturvorgabe eingeführt: Wenn Krankenhäuser künftig in einer Leistungsgruppe die Untergrenzen verfehlen, werden ihnen sämtliche Leistungsgruppen entzogen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft schätzt, dass etwa die Hälfte der Krankenhäuser von dem Effekt betroffen sein wird. So dürfte die Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) als Strukturvorgabe dazu führen, dass jedes zweite Krankenhaus auf Basis einer Ausnahmegenehmigung behandelt. Die Regelung birgt sogar einen Anreiz, die PpUG nicht zu erfüllen, denn die Ausnahmegenehmigung, die ein Bundesland erteilt, gilt für das gesamte Haus mit allen seinen Leistungsgruppen. Eine höhere Behandlungsqualität dürfte damit kaum erreichbar sein.
PRESSEECHO
Uniklinik Leipzig bleibt im Plus
Das Universitätsklinikum Leipzig (UKL) hat 2025 einen Jahresüberschuss von einer halben Million Euro erreicht. Damit seien die wirtschaftlichen Ziele erreicht worden, teilte das Klinikum mit. Trotz wachsender Patientenzahlen und guter Leistungsentwicklung bleibe die Situation angespannt – auch mit Blick auf die derzeit diskutierten Sparmaßnahmen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. Die Zahl der stationären und der ambulanten Fälle stieg um durchschnittlich mehr als drei Prozent auf 423.700. Gleichzeitig belasten steigende Personal- und Sachkosten sowie höhere Instandhaltungs- und Wartungsaufwendungen die Bilanz.
Leipziger Volkszeitung, 3. Juni 2026
Montabaur mit positivem Abschluss
Die BBT-Region Koblenz-Saffig hat das Geschäftsjahr 2025 mit einem stabilen und positiven Jahresergebnis abgeschlossen. Wie die Unternehmensgruppe Barmherzige Brüder Trier (BBT) gGmbH mitteilte, habe das Katholische Klinikum Koblenz Montabaur sogar leicht über dem ambitionierten Wirtschaftsplan gelegen. Auch das Krankenhaus St. Elisabeth in Lahnstein, die jüngste Einrichtung der Region, habe sich deutlich positiv entwickelt. Für das erste Jahr unter Trägerschaft der BBT-Gruppe konnte dort ein positives Jahresergebnis erzielt werden – keineswegs selbstverständlich, da die Klinik erst vor zwei Jahren aus einem Insolvenzverfahren übernommen worden sei. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor war das geschäftsfeldübergreifende Wachstum. In allen Bereichen wurden mehr Menschen behandelt und versorgt als im Vorjahr.
Westerwälder Zeitung, 1. Juni 2026
100 Millionen Euro für Esslingen
Das Esslinger Klinikum erhält fast 100 Millionen Euro Fördergelder vom Land Baden-Württemberg. Derzeit läuft der Neubau des Hauses 2, in dem moderne Strukturen für eine zentrale Notaufnahme, eine große Intensivtherapiestation, den OP-Bereich sowie zwei Pflegestationen entstehen. Ziel ist es, das Krankenhaus zukunftsfähig aufzustellen. Das Land unterstützt das größte Einzelbauprojekt in der 170-jährigen Geschichte des Hauses nun mit insgesamt fast 100 Millionen Euro. Im Rahmen des Krankenhausbauprogramms 2026 fließen rund 87 Millionen Euro Fördergelder in den Neubau. Mit weiteren rund 11 Millionen Euro wird die neue Technikzentrale des Klinikums gefördert.
Stuttgarter Zeitung, 19. Mai 2026
INSOLVENZEN
Weniger Kliniken beantragen Gläubigerschutz
Im vergangenen Jahr haben weniger Krankenhäuser als 2023 und 2024 ein Insolvenzverfahren beantragt. Das Statistische Bundesamt (Destatis) weist in seinen Statistiken für 2025 noch 24 Anträge auf Gläubigerschutz aus. Im Jahr 2023 waren es 29, 2024 noch 32 gewesen – darunter viele in Nordrhein-Westfalen, wo sich Kliniken im Kontext der Krankenhausreform des Landes neu aufgestellt und den Betrieb am Standort anschließend fortgesetzt haben. Die Zahl der Häuser, die Gläubigerschutz beantragt haben, ging demnach um 17,2 Prozent zurück. Damit entwickelt sich der Sektor deutlich besser als die deutsche Wirtschaft insgesamt: Über alle Branchen hinweg haben die deutschen Amtsgerichte im vergangenen Jahr 24.064 Unternehmensinsolvenzen registriert und damit 10,3 Prozent mehr als 2024. In dem Jahr hatte das Plus zum Vorjahr 22,4 Prozent betragen; 2023 hatten 22,1 Prozent mehr Unternehmen Gläubigerschutz beantragt als im Jahr davor.
VERGÜTUNG
Das BMG will Kurzzeitpauschalen einführen
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will die Ambulantisierung von stationären Fällen vorantreiben: Ab 2028 sollen Kliniken für Patientinnen und Patienten mit kurzer Behandlungsdauer sogenannte Kurzzeitpauschalen erhalten. Das geht aus dem Gesetzentwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz hervor. Demnach ist die Pauschale für Fälle mit einer Behandlungsdauer von maximal drei Kalendertagen und zwei Übernachtungen vorgesehen. Ein Konzept dafür soll das Institut für das Entgeltsystem (InEK) bis zum März 2028 entwickeln. InEK-Chef Dr. Frank Heimig hatte die sektorenübergreifende Vergütung zuletzt auf dem DRG-Forum 2026 kritisiert: "Der Versuch, sektorenübergreifende Versorgung mit einheitlicher Vergütung abzubilden, führt zwangsläufig zu ökonomischen Verzerrungen und nicht auflösbaren Abgrenzungsfragen." Nach Berechnungen des Krankenhaus-Reports 2026 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) lagen 2024 zirka 8,5 Millionen Menschen nur einen bis drei Tage im Krankenhaus, das sind 47,2 Prozent aller Fälle.
KRANKENHAUSFINANZIERUNG
Verwaltungsgericht weist DRK-Klage zurück
Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage der DRK-Klinik Köpenick gegen den Senat der Hauptstadt abgewiesen. Der freigemeinnützige Klinikträger hatte sich zusammen mit 30 anderen Berliner Krankenhäusern gegen die Praxis wenden wollen, dass die Verluste des kommunalen Krankenhauses Vivantes seit Jahren durch das Land Berlin ausgeglichen werden – nach Ansicht der DRK-Klinik Köpenick ein Verstoß gegen die Berufsfreiheit, den Gleichbehandlungsgrundsatz und beihilferechtliche Vorschriften. Ein ähnliches Verfahren hatten die Frankfurter Diakoniekliniken (Agaplesion) gegen die Stadt Frankfurt angestoßen. Das Berliner Gericht sah die Klage bereits aus verfahrensrechtlichen Gründen als unbegründet an. Die DRK-Kliniken hätten zu einem früheren Zeitpunkt Einspruch erheben können, so die Urteilsbegründung. Nach Angaben der Klägerin hat Vivantes in den vergangenen sieben Jahren rund 1,2 Milliarden Euro vom Land Berlin erhalten, um Finanzierungslücken zu schließen.

KOMMENTAR
Gesetze sind für Krisenzeiten
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und von 2022 bis 2025 Leiter der Regierungskommission Krankenhaus
Ich habe mich zunächst gefreut, dass die neue Bundesregierung sich zu den Zielen der Krankenhausreform bekannt hat. Was wir nun haben, das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz oder KHAG, enthält ausschließlich Abschwächungen des Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetzes, bevor die Reform greifen konnte. Das ist enttäuschend, denn kein einziger Satz im KHAG sorgt dafür, dass sich irgendwo oder für irgendjemanden die Qualität verbessert.
Erhalten bleiben die Vorhaltekostenfinanzierung, die Mindestfallzahlen und der Grouper. Ansonsten wird die Reform zunächst um ein Jahr verschoben – ein Jahr, das wir im Hinblick auf den Reformbedarf überhaupt nicht haben. Erkauft wurde es mit vier Milliarden Euro Schulden zur Finanzierung sogenannter Sofort-Transformationskosten – mit Geld also, das wir auch nicht haben.
Hinzu kommen neue Regelungen, die die Reform aushebeln können, wenn Bundesländer nicht willens sind, sie umzusetzen. Die Qualitätskriterien der Leistungsgruppen sind zahme Vorgaben, die die Kliniken keineswegs in den Ruin treiben. Mit dem KHAG können die Länder ihre Krankenhäuser bis zu sechs Jahre von den Anforderungen befreien. Sie können darüber hinaus Standorte nach eigenem Belieben für bedarfsnotwendig erklären, sodass sie die Vorgaben nur noch im Rahmen von Kooperationen erfüllen müssen – wie diese aussehen, ist ungewiss.
Schließlich gibt es noch den Transformationsfonds. Es ist gut, dass der Bund die Hälfte der Lasten übernimmt, auch wenn die Länder nun vier Milliarden Euro weniger beisteuern. Skandalös ist, dass sie damit nun auch den Erhalt vorhandener Strukturen finanzieren können, sofern der Bestandserhalt nicht überwiegt. Damit wird der Fonds ad absurdum geführt: Nicht der Umbau, sondern die alten Strukturen werden finanziert. Der Erhalt dieser ist aber originäre Aufgabe der Länder.
Wie schlimm ist das genau? Es ist eine Grundsatzfrage. Verträge macht man nicht für Zeiten, in denen sich alle einig sind, sondern für Konfliktsituationen. Wir wissen nicht, wann die AfD den ersten Landesgesundheitsminister stellt. Auch für diesen Fall brauchen wir das Gesetz.
KRANKENHAUSPLANUNG
Schleswig-Holstein etabliert Leistungsgruppen
Schleswig-Holsteins Landesregierung hat im April dem Entwurf zum neuen Landeskrankenhausgesetz (LKHG) zugestimmt. Primäres Ziel der Neufassung ist die zukunftsfähige, verlässliche und krisenresiliente Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung in Schleswig-Holstein. „Mit dem Gesetzesentwurf stellen wir die Weichen, um die tiefgreifenden Veränderungen der bundesrechtlichen Vorgaben, die das Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) und das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) mit sich bringen, im Land umzusetzen", sagte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken. Inzwischen ist auch die erste Runde der Regionalgespräche mit den Kliniken zuende gegangen. Im Anschluss ist ein Austausch über das weitere Vorgehen mit den Landesverbänden der Kranken- und Ersatzkassen, dem Ministerium sowie der Beratungsagentur geplant.
MINDESTMENGEN
Kaum längere Wege zur Knie-OP
Die schrittweise Erhöhung der Mindestmengen für das Einsetzen einer Knie-Totalendoprothese (Knie-TEP) dürfte die Fahrzeiten zur OP für die allermeisten Patientinnen und Patienten kaum verlängern. Das geht aus Berechnungen des Science Media Centers hervor. Derzeit sind Krankenhäuser, die jährlich mindestens 50 Kniegelenk-Operationen durchführen, mit dem Auto schnell erreichbar: 97,7 Prozent der Bevölkerung brauchen weniger als 30 Minuten bis zur nächsten Klinik. Nur 0,11 Prozent (zirka 91.960) fahren länger als 50 Minuten, 0,04 Prozent (zirka 33.400) mehr als eine Stunde. Mit dem Wegfall einiger Standorte aus der Versorgung dürften sich die Fahrzeiten geringfügig erhöhen. Würden ab 2030 tatsächlich nur noch Kliniken Knie-TEPs anbieten, die heute bereits 150 dieser Eingriffe durchführen, bräuchten insgesamt 208.000 Einwohnerinnen und Einwohner länger als eine Stunde, um sich der elektiven OP unterziehen zu können. Dünn besiedelte Regionen wären stärker betroffen. In NRW würden sich die Fahrzeiten kaum verändern.
ORGANSPENDE
Erneut mehr Spenderorgane
Die Zahl der Organspenden in Deutschland steigt weiter. Wie die Deutsche Stiftung Organspende (DSO) mitteilte, haben von Januar bis April dieses Jahres 368 Verstorbene Organe gespendet – im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es nur 341. So konnten in dem Zeitraum 1.137 Organe für eine Transplantation an die internationale Vermittlungsstelle gemeldet werden, 2025 waren es bis Ende April nur 992. Der bekannte Mangel an Spenderorganen bleibe indes bestehen – die DSO begrüßte deshalb die aktuelle Initiative einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten mehrerer Fraktionen, die sogenannte Widerspruchslösung im Transplantationsrecht zu verankern. Abgeordnete aus CDU, CSU, SPD, von den Grünen und der Linken hatten im Mai einen Gesetzentwurf präsentiert, nachdem ab 2030 jeder Mensch potenzieller Organspender wird, der der Spende zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Die Initiatoren streben eine erste Lesung noch vor der Sommerpause an.
DSO Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit (Rheinland-Pfalz)
Veranstaltungen
30. Juni bis 2. Juli 2026 – Hospital Leadership and digital Transformation, Düsseldorf
Digitalisierungsstrategien von Kliniken erfolgreich umsetzen
1. und 2. September 2026 – Medcare, Leipzig
Branchentreff für die medizinisch-pflegerische Versorgung im sektorenübergreifenden Kontext
9. und 10. September 2026 – Gesundheitswirtschaftskongress, Hamburg
Perspektivwechsel zu mehr Effektivität und Effizienz
Personalien

Gesundheitsminister des Landes Baden-Württemberg
Oliver Hildenbrand (Grüne) wird neuer Gesundheitsminister in Baden-Württemberg. Das gab der Ministerpräsident des Landes, Cem Özdemir (Grüne), Mitte Mai bekannt. Der 38-jährige Psychologe fungierte bisher als Mitglied im Sozialausschuss und im Innenausschuss sowie als Sprecher für Queerpolitik. Im Amt folgt Hildenbrand auf Manfred Lucha, der von 2016 bis 2026 Minister für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg war. Lucha hatte schon vor der Landtagswahl angekündigt, sich aus der Politik zurückzuziehen.

Leiter des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)

Leiterin der Abteilung für Klinisches Prozessmanagement am Universitätsklinikum Leipzig
Thilo Grüning tritt am 1. Juli seinen Dienst als neuer Leiter des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) an. Das teilte die Stiftung für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen mit. Grüning ist Facharzt für Anästhesiologie mit Stationen in der Charité und weiteren Kliniken in Deutschland, beim Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Auch Grünings Nachfolge beim IQTIG ist bereits geregelt: Zum 1. November 2026 wird Dr. Alexandra Ramshorn-Zimmer zunächst als stellvertretende Institutsleiterin antreten. Perspektivisch soll sie die Leitung des IQTIG zum 1. Januar 2030 übernehmen.

Unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses
Sonja Optendrenk, derzeit Staatssekretärin im hessischen Gesundheitsministerium, leitet ab 1. Juli den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Die promovierte Volkswirtin wurde vom Gesundheitsausschuss des Bundestages als Unparteiische Vorsitzende des G-BA bestätigt. Sie folgt im Amt auf Josef Hecken, der das wichtigste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen seit 2012 geleitet hat. Der streitbare Jurist hatte im Frühjahr angekündigt, seinen ursprünglich bis 2030 laufenden Vertrag vorzeitig beenden zu wollen.
UMSETZUNG DER REFORM
Ein Pfad mit Stolpersteinen
"Die Krankenhausreform wird um ein Jahr verschoben", lautet eine gängige Formulierung für die Auswirkungen des Krankenhausreform-Anpassungsgesetzes (KHAG). Sie gilt insbesondere für die Vorhaltekostenfinanzierung, deren Einführung nun erst Anfang 2028 beginnt und zum 1. Januar 2030 in vollem Umfang wirksam wird. Für die Umsetzung des Gesamtkonzeptes jedoch liegen die Dinge komplizierter – und könnten den beteiligten Akteuren noch einiges an Kopfschmerzen bereiten. Insbesondere die durch das KHAG eingeführte „Sprinterphase“ bis zum 31. Dezember 2026 passt nur bedingt zu den Terminen der Regelungen, die Vergütungsausschlüsse bewirken: Bis zum Jahresende können die Länder Leistungsgruppen ohne Zustimmung der Krankenkassen vergeben, auch wenn diese die Qualitätskriterien nicht erfüllen. Sowohl die Mindestvorhaltezahlen als auch die Liste von Standorten, die onkochirurgische Leistungen erbringen dürfen, werden indes dazu führen, dass bestimmte Krankenhäuser keine Vorhaltevergütung erhalten oder bestimmte Leistungen nicht mehr abrechnen können. Diese Effekte können die Planungsbehörden bei ihrer Versorgungsplanung nun nicht berücksichtigen, denn beide werden in den meisten Ländern erst nach der erstmaligen Zuweisung von Leistungsgruppen feststehen. Für die sinnvolle Verwendung der ersten Gelder aus dem Transformationsfonds kommt die Zuweisung der Leistungsgruppen wiederum zu spät. Bereits im Zusammenhang mit den sogenannten Sofort-Transformationskosten in Höhe von vier Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur hatte der Bundesrechnungshof die zweckgemäße Verwendung der Mittel öffentlich bezweifelt, da die künftigen Versorgungsstrukturen noch nicht feststehen. Ebenso ziellos fließen die Gelder aus dem Fonds im Jahr 2026, in dem die Häuser ihre Versorgungsaufträge (Leistungsgruppen) noch nicht kennen.



PERSPEKTIVEN DER KRANKENHÄUSER
„Die Anreize laufen auseinander“
Kaufmännischer Geschäftsführer Klinikum Chemnitz gGmbH
Blickpunkt Klinik: Wie wirken sich die gegenwärtigen Regelungen der Krankenhausreform auf Ihr Haus aus?
Martin Jonas: Zurzeit liegt uns das Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Beiträge am schwersten im Magen. In Bezug auf die Krankenhausreform haben wir bei Bekanntwerden der Pläne mit 21 Häusern in der Region das Modellprojekt ‘Gesundheitsregion Südwestsachsen’, die GRWS, gegründet und begonnen, gemeinsame Versorgungsszenarien zu entwickeln. Damit wollten wir die Ziele des KHVVG antizipieren. Leider hat uns die Krankenhausplanung in Sachsen überholt, indem sie nun die Zuteilung von Leistungsgruppen vorantreibt. Unsere ursprüngliche Idee einer vorausgehenden Versorgungsplanung ließ sich nicht verwirklichen. Andererseits macht uns die Verschiebung der Reform Probleme, weil die Förderung der Gesundheitsregion durch das Land zum Jahresende ausläuft. Für 2027 hatten wir Koordinierungs- und Vernetzungszuschläge eingeplant, die uns helfen sollten, die Gesundheitsregionen zu etablieren. Die kommen nun erst 2028.
Halten Sie die geplante Vorhaltekostenfinanzierung für zielführend?
Wir kennen unsere Leistungsgruppen und unser Vorhaltebudget noch nicht. Aber wie immer es ausfällt, bleibt zu kritisieren, dass es keine echte Finanzierung von Vorhaltung ist. Es bleibt bei einem fallzahlabhängigen System mit einer gewissen Bandbreite nach oben und unten. Es motiviert natürlich zur Ambulantisierung, weil die Vergütung auch bei geringeren Fallzahlen gleich bleibt. Nur wird dieser Effekt durch die Hybrid-DRGs konterkariert. Hier laufen unterschiedlichen Anreize auseinander, die man hätte zusammen denken müssen.
Wie haben Sie sich in der Medizinstrategie Ihres Hauses auf die neue Lage eingestellt?
Im Rahmen der Gesundheitsregion haben wir mit dem Grundversorger Diakomed Hartmannsdorf im Chemnitzer Umland einen Verbund gegründet, mit dem wir unser Leistungsspektrum abgestimmt haben. Wir haben das dortige Haus orthopädisch weiterentwickelt und die Geriatrie gestärkt. Kleinere Bereiche wie die Stroke Unit, Gefäßmedizin und Cardiac Devices haben wir an den Maximalversorger in Chemnitz geholt. So werden wir in Hartmannsdorf Schwerpunkte entwickeln und wollen in Chemnitz die Notfallversorgung ausbauen. Künftig würden wir gern eine große zentrale Notaufnahme schaffen, weil es wenig Sinn macht, eine kleine, schlecht ausgelastete Notaufnahme zu betreiben, in der die Spezialisten fehlen, die aber rund um die Uhr ihre Vorhaltung finanzieren muss.
Wie wird sich die Reform bei Ihnen auf die Notfall- und Primärversorgung auswirken?
In Chemnitz haben wir das Problem der starken Inanspruchnahme durch Menschen, die eigentlich im KV-System versorgt werden könnten. Die Entwicklung von Integrierten Notfallzentren geht hier in die richtige Richtung – wenn wir hier auch an bauliche Grenzen kommen. Für ambulante Behandlungen haben wir die komfortable Situation, dass zum Verbund die Poliklinik Chemnitz gehört, die 70 KV-Sitze in sich vereint. Wir haben zum einen eine "Praxiswelt" in der Innenstadt von Chemnitz mit 35 KV-Sitzen. Dort können wir internistische und chirurgische Leistungen erbringen, auch Radiologie und ambulantes Operieren. Das werden wir nutzen: Wo es die Infrastruktur und das Personal des Klinikums braucht, wird es vorhanden sein. Dort sind auch Teile der Hybrid-DRGs verortet. Wir wollen aber vieles in die Praxiswelt verlagern, um beim Maximalversorger Ressourcen freizubekommen für die anspruchsvolle Medizin.
Was muss sich ändern?
Schwer, das in wenigen Worten zu sagen. Wenn wir zu einer tragfähigen Finanzierung kommen, können wir mit dem KHAG leben. Das Thema Bürokratie hat allerdings mit den Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen absurde Dimensionen angenommen. Ich glaube, dass wir von der Orientierung an Struktur und Prozessqualität wegkommen sollten – und hin zu einer Ergebnisqualität, wie es in vielen anderen Ländern gelebt wird. Mit Versorgungs-Leveln und definierten Entfernungen waren im KHVVG gute Konzepte angelegt, die dürfen wir nicht aus den Augen verlieren. Auch dann haben wir aber die offenen Fragen bei der Aus- und Weiterbildung oder der sektorenübergreifenden Versorgung noch nicht beantwortet. Letztlich brauchen wir nicht nur eine Krankenhausreform, sondern eine echte Gesundheitsreform.