Fördermöglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf erweitert
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die aktualisierten Richtlinien für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach § 8 Abs. 7 SGB XI genehmigt.

Richtlinien nach § 8 Abs. 7 SGB XI aktualisiert
Die Richtlinie für die Fördermöglichkeiten für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach § 8 Abs. 7 SGB XI wurden aktualisiert. Hintergrund ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP). Das Bundesministerium für Gesundheit hat die überarbeiteten Richtlinien bereits genehmigt.
Was ist neu?
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen können weiterhin Fördermittel für Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf erhalten. Neu hinzugekommen sind zusätzliche förderfähige Bereiche:
- Integration ausländischer Pflege- und Betreuungskräfte
- Maßnahmen zur betrieblichen Eingliederung und Unterstützung internationaler Mitarbeitender
- Personenzentrierte und kompetenzorientierte Personalentwicklung
- stärkere Ausrichtung auf Pflegeprozessverantwortung von Pflegefachpersonen
- Entwicklung von Delegationskonzepten
- Qualifizierungs- und Führungsmaßnahmen
- Unterstützungsstrukturen im Quartier
- Ergänzung eines abgestimmten Verfahrens zur Förderung gemeinsamer Modellvorhaben nach § 123 SGB XI
Warum ist das für Leistungserbringer relevant?
Die aktualisierten Richtlinien eröffnen Pflegeeinrichtungen zusätzliche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten – insbesondere bei:
- Fachkräftesicherung,
- Integration internationaler Beschäftigter,
- Weiterentwicklung moderner Personal- und Führungskonzepte,
- Entlastung von Mitarbeitenden sowie
- Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität.
Gerade Einrichtungen mit Personalengpässen oder laufenden Transformationsprojekten könnten von den erweiterten Fördertatbeständen profitieren.
Hintergrund
Die Förderung besteht bereits seit dem Inkrafttreten des Personal-Stärkungsgesetzes (PpSG) am 1. Januar 2019. Die konkreten Voraussetzungen und Verfahren regeln die Richtlinien des GKV-Spitzenverbands im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung.
- Gesundheitspartner-Portal der AOKPpSG: Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf