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Berufsfeld: Pflege Ändern Gewähltes Berufsfeld: Pflege Zurück zur Übersicht

PpSG: Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf

Das Pflegepersonal soll im Alltag spürbar durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen entlastet werden. Dafür enthält das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) Förderprogramme. Ziel ist es, die Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen zu verbessern.

PpSG

Die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf soll für in der Pflege tätige Mitarbeiter verbessert werden. Dafür sollen Maßnahmen der Pflegeeinrichtungen besonderes gefördert werden, die dieses Ziel verfolgen. Durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) werden in den Jahren 2019 bis 2024 jährlich bis zu 100 Millionen Euro von der Pflegeversicherung bereitgestellt (§ 8 Absatz 7 SGB XI).

Was wird gefördert?

Förderfähig sind individuelle und gemeinschaftliche Betreuungsangebote, die auf die besonderen Arbeitszeiten von Pflegekräften ausgerichtet sind, sowie Schulungen und Weiterbildungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der durch die Pflegeeinrichtung für eine Maßnahme verausgabten Mittel. Pro Pflegeeinrichtung ist höchstens ein jährlicher Förderzuschuss von 7.500 Euro möglich.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag ist an eine als Partei der Pflegesatzvereinbarung beteiligte Pflegekasse, deren Landesverband oder den Verband der Ersatzkassen e. V. in dem Bundesland zu richten, in dem die Pflegeeinrichtung zugelassen ist.

Orientierungshilfe und FAQs

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie die Verbände der Leistungsträger und Leistungserbringer auf Bundesebene haben eine Orientierungshilfe erstellt. Das Dokument beinhaltet beispielsweise Hinweise zur praktischen Umsetzung und Fragen und Antworten zur Förderung der besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf nach §8 Absatz 7 SGB XI.

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