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AOK erweitert Pflegenavigator um Suche für verpflichtende Beratungsbesuche

Die AOK hat ihren Pflegenavigator erweitert: Jetzt zeigt er auch die Beratungsstellen nach § 37 Abs. 3 SGB XI an.

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Weibliche Pflegekraft hilf älteren Mann beim Ausfüllen von Dokumenten
iStockphoto.com/FredFroese

Welcher ambulante Pflegedienste oder anerkannte Beratungsstelle ist in der Nähe?

Der Pflegenavigator der AOK wurde erweitert und bietet nun auch Informationen zu Anbietern von verpflichtenden Beratungsbesuchen nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Nach Eingabe der Postleitzahl zeigt das Online-Portal ambulante Pflegedienste sowie anerkannte Beratungsstellen in der Nähe an, die diese Beratungsleistungen durchführen.

Übersicht über Beratungsstellen und Beratungspersonen

Neu im Pflegenavigator der AOK ist, dass in der Suchfunktion sowohl ambulante Pflegedienste als auch anerkannte Beratungsstellen und qualifizierte Beratungspersonen erscheinen. Damit erhalten Pflegebedürftige und Angehörige einen besseren Überblick über verfügbare Anbieter in der Region.

Selbstständige Aktualisierung der Daten im Login-Bereich

Ambulante Pflegedienste und anerkannte Beratungsstellen können ihre Angaben im geschützten Bereich des Pflegenavigators der AOK eigenständig pflegen. Dazu zählen:

  • Adress- und Kontaktdaten
  • Sprachkenntnisse
  • Hinweise zur Terminvergabe
  • Angaben zum Einzugsgebiet

Anpassung der Beratungsbesuche ab 2026

Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und zu Hause ohne Unterstützung eines Pflegedienstes gepflegt werden, müssen verpflichtend Beratungsbesuche durch eine qualifizierte Pflegefachperson wahrnehmen. Bisher galt:

  • Pflegegrade 2 und 3: halbjährlich
  • Pflegegrade 4 und 5: vierteljährlich

Ab dem Jahr 2026 ändern sich die Vorgaben, welches das BEEP-Gesetz regelt. Dann gilt für alle Pflegegrade 2 bis 5: Der verpflichtende Beratungsbesuch muss nur noch zweimal pro Jahr erfolgen.

Pflegenavigator verzeichnet über eine Million Nutzungen