- Ambulantes Operieren
- Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
- Ambulante Behandlung (Paragraf 116b - alt)
- Notfallambulanzen
- Hochschulambulanzen
- Psychiatrische und psychosomatische Institutsambulanzen
- Pädiatrische Spezialambulanzen
- Sozialpädiatrische Zentren
- Geriatrische Institutsambulanzen
- Medizinische Versorgungszentren
Unterschiedliche Aufgaben und RechtsformenZurück zu "Krankenhaus"
Ambulante Behandlung im Krankenhaus
Seit der Einführung ambulanter Operationen im Jahr 1993 hat sich das Spektrum von der Hochschulambulanz über Ermächtigungen und eine Reihe von Spezialambulanzen bis hin zu Disease-Management-Programmen ausgeweitet. In der Praxis spielen ambulante Operationen und die ambulante Behandlung komplexer Erkrankungen die Hauptrolle. Darüber hinaus nehmen Krankenhäuser an der ambulanten Behandlung von Patienten teil, die in Disease-Management-Programme eingeschrieben sind; sie übernehmen Aufgaben der fachärztlichen Versorgung, sofern ihnen durch die Terminservicestellen Patienten vermittelt werden, und erbringen Leistungen im Rahmen der Besonderen Versorgung (früher Integrierte Versorgung).