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Multimodale Schmerztherapie mit Rückfallprophylaxe (MMS-RFP)

Rückenschmerzen gehören zu den häufigsten Beschwerden in der Bevölkerung. Sie können verschiedene Ursachen haben und führen oft zu langen Arbeitsunfähigkeitszeiten.

Ganzheitliche Behandlung von Rückenschmerzen

Eine multidisziplinäre und ganzheitliche Behandlung von Rückenschmerzen ist in der ambulanten Regelversorgung aktuell nicht vorgesehen. Eine solche Therapie wird derzeit nur in einigen wenigen Zentren angeboten und nur wenige Patienten erhalten Zugang zu einem ganzheitlichen Schmerztherapieplatz. Die Wartezeiten für diese Therapieplätze sind lang, sodass bei vielen Patienten die Rückenschmerzen chronisch und teilweise Operationen notwendig werden. Selbst wenn Patienten einen der begehrten Therapieplätze erhalten, erfolgt deren Weiterbehandlung nach der Therapie ambulant und ohne multidisziplinäre Versorgung. Dadurch bleibt ihr Rückfallrisiko bestehen.

Was ist das Ziel des Projekts MMS-RFP?

Ziel des Projekts MMS-RFP ist es, diese Versorgungslücke zu schließen. Dazu soll zum einen die Zusammenarbeit zwischen ambulanter Versorgung und Rentenversicherungsträgern intensiviert werden. So kann bei drohendem Verlust der Erwerbstätigkeit eine beschleunigte Prüfung und Vergabe eines Behandlungsplatzes erfolgen. Zum anderen nehmen die Rückenschmerz-Patienten an einer vierwöchigen, ganzheitlichen Schmerztherapie in einem Reha-Zentrum teil. An die Therapie schließt sich nahtlos eine zwölfmonatige Rückfallprophylaxe an, um den Patienten den Übergang in den Alltag erleichtern und drohende Rückfälle frühzeitig erkennen und verhindern zu können. Die Prophylaxe umfasst beispielsweise regelmäßige Telefonsprechstunden, Auswertung des Bewegungstagebuchs oder Auffrischungs-Kurse. Den Patienten wird während dieser Zeit eine App zur Verfügung gestellt, die weiterführende Informationen und Bewegungsangebote in der Nähe aufzeigt und an Termine oder anstehende Übungen erinnert.

Wie wird das Projekt MMS-RFP umgesetzt?

Umgesetzt wird die MMS-RFP im Reha-Zentrum am Meer in Bad Zwischenahn, mit dem die AOK Niedersachsen einen Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V geschlossen hat.

Das Projekt wird für vier Jahre mit insgesamt 2,8 Millionen Euro durch den Innovationsfonds gefördert.

Zur Zielgruppe gehören Versicherte der AOK Niedersachsen, die wegen einer unspezifischen Diagnose Rückenschmerz arbeitsunfähig sind und im Einzugsgebiet des Reha-Zentrums in Bad Zwischenahn wohnen. Die Einschreibung erfolgt beim zuständigen Kundenberater Krankengeld der AOK Niedersachsen.

Im Erfolgsfall könnte die neue Versorgungsform Teil der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen werden und damit allen gesetzlich versicherten Patienten zur Verfügung stehen.

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