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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden, und beschließt Maßnahmen der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen. Zu seinen Aufgaben gehört die Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auf deren Nutzen, medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit.
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