Transparenz durch Vergleich
Qualitätssicherung ist eine entscheidende Voraussetzung für ein leistungsfähiges Gesundheitswesen. Alle Krankenhäuser in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, an Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Zu diesem Zweck werden bereits seit vielen Jahren Daten zur Krankenhausbehandlung erhoben und statistisch ausgewertet. Die Kliniken werden bundesweit anhand von Qualitätsmerkmalen miteinander verglichen. Bei Bedarf können Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung gezielt angestoßen werden. Das Ziel der Qualitätssicherung ist es, die Behandlungsqualität nachhaltig zu verbessern. Einige Qualitätssicherungsverfahren sehen zusätzlich eine sektorübergreifende Qualitätssicherung vor. Hierzu werden Daten des ambulanten und stationären Sektors erhoben.
Stationäre und sektorenübergreifende Qualitätssicherung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt in den Richtlinien über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) zugelassene Krankenhäuser fest, auf welche Leistungsbereiche in der stationären Versorgung sich die stationäre und sektorenübergreifende Qualitätssicherung konzentriert. Ausführliche Informationen zur Datenerfassung für die stationäre und sektorenübergreifende Qualitätssicherung, die Dokumentation und Ausfüllhinweise zu den einzelnen Leistungsbereichen sind auf der Homepage des Instituts Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zu finden.
Weiterführende Informationen
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)Bericht über die im Jahr 2023 durchgeführten Qualitätskontrollen
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)Richtlinien über Maßnahmen der Qualitätssicherung
- IQTIGErfassungsinstrumente der externen Qualitätssicherung
Strukturierter Dialog
Wenn Leistungserbringer im Rahmen der Qualitätssicherung auffallen, wird ein Strukturierter Dialog durchgeführt. Zuständig sind für die meisten Verfahren die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) auf der Ebene der Bundesländer. Für Verfahren mit selteneren Leistungen, etwa Herztransplantationen, ist das IQTIG zuständig. Werden bei der Auswertung der Krankenhausdaten Auffälligkeiten festgestellt, so thematisieren entweder LAG oder IQTIG die Defizite im direkten Kontakt mit der betroffenen Klinik. Ziel ist es, Krankenhäuser dabei zu unterstützen, die Prozesse und die Versorgungsqualität kontinuierlich zu verbessern. Dafür stehen unterschiedliche Instrumente zur Verfügung. So bekommen Krankenhäuser mit auffälligen Ergebnissen Hinweise auf den Verbesserungsbedarf. Falls nötig, wird die Klinik gebeten, dazu Stellung zu nehmen. Auch kollegiale Gespräche oder Vor-Ort-Begehungen gehören zum Strukturierten Dialog. Die Ergebnisse des Stellungnahmeverfahrens gemäß §17 DeQS-RL fasst das IQTIG jährlich im Bundesqualitätsbericht zusammen.
Weiterführende Informationen
Bundesqualitätsbericht
Das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) wertet im Auftrag des G-BA Daten im Rahmen der externen Qualitätssicherung aus. Die Ergebnisse werden im jährlich erscheinenden Bundesqualitätsbericht veröffentlicht. Als Datenquellen für die Berechnung der Qualitätsindikatoren werden primär die QS-Dokumentation beim Leistungserbringer, Sozialdaten bei den Krankenkassen sowie die Patientenbefragung genutzt. Im Auswertungsjahr 2025 gab es 296 Qualitätsindikatoren und 100 Transparenzkennzahlen. Insgesamt wertete das IQTIG Daten für 15 Qualitätssicherungsverfahren aus. Neben zwölf stationären gibt es drei sektorübergreifende Verfahren. Sektorübergreifende Verfahren existieren im Bereich Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie, Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen und Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen. Die Indikatoren zielen auf diagnostische und therapeutische Maßnahmen, auf die Überprüfung der korrekten Indikationsstellung und die Sterblichkeit im Krankenhaus.
Zusätzlich veröffentlicht das Institut den „Qualitätsreport“ – eine kompakte und verständlichere Darstellung der Ergebnisse, die sich auch an die Öffentlichkeit, Patientinnen und Patienten, die Politik ebenso wie an Krankenhäuser und Arztpraxen richtet. Die Kapitel zu den einzelnen QS-Verfahren enthalten jeweils eine Erläuterung des QS-Verfahrens, die Ergebnisse des QS-Verfahrens auf Bundesebene, eine Einordnung und Bewertung der Ergebnisse.
Weiterführende Informationen
Strukturierter Qualitätsbericht der Kliniken
Zusätzlich erstellen Krankenhäuser jährlich einen strukturierten Qualitätsbericht.Dieser gliedert sich in drei Teile:
- Struktur- und Leistungsdaten des Krankenhauses beziehungsweise des Standortes
- Struktur- und Leistungsdaten der Fachabteilungen beziehungsweise Organisationseinheiten
- Qualitätsdaten aus der externen stationären Qualitätssicherung
Über Inhalt und Umfang dieser Berichte entscheidet der G-BA. Die Informationen aus den Qualitätsberichten der Krankenhäuser sind im AOK-Krankenhausnavigator recherchierbar beziehungsweise können dort als kompletter Qualitätsbericht für jedes einzelne Krankenhaus heruntergeladen werden.
Weiterführende Informationen
- VersorgungsqualitätAOK-Krankenhausnavigator
- IQTIGStrukturierter Qualitätsbericht
Qualitätsverträge
Im Rahmen modellhafter Qualitätsverträge müssen Kliniken und Krankenkassen für bestimmte Leistungsbereiche individuelle Vereinbarungen zur Förderung einer hochwertigen Versorgung schließen. Damit soll erprobt werden, ob sich die Behandlungsqualität im Krankenhaus durch spezifische Anreize verbessern lässt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht jeweils zum Ende eines Monats einer Liste aller abgeschlossenen Qualitätsverträge auf seiner Webseite zum Thema.
Weiterführende Informationen
- G-BAÜbersicht zu bestehenden Qualitätsverträgen
- GKV-SpitzenverbandQualitätsverträge
- IQTIGQualitätsverträge