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Vertrag

Vertrag PG 05 (Bandagen) - Vertrag mit dem LAV

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 05 (Bandagen)
Stand :
01.01.2023
Inkrafttreten :
01.01.2023
Vertragspartner :
LAV Baden-Württemberg e.V.

Hinweise zum Vertrag

Die AOK Baden-Württemberg hat mit Wirkung zum 01.01.2023 mit dem LAV einen produktgruppenspezifischen Vertrag (AC/TK 11 01 805) für die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 05 (Bandagen) auf der Grundlage von § 127 Abs. 1 SGB V geschlossen.

Maßgeblich für die Anwendung des Vertrages ist das Verordnungsdatum.