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Vertrag

Vertrag PG 05 (Bandagen) - Vertrag mit dem FOS

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 05 (Bandagen)
Stand :
01.12.2022
Inkrafttreten :
01.12.2022
Vertragspartner :
Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts-, Reha- und medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg e.V.

Hinweise zum Vertrag

Die AOK Baden-Württemberg hat mit Wirkung zum 01.12.2022 mit dem FOS einen produktgruppenspezifischen Vertrag (AC/TK 11/15/16/19 01 605) für die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 05 (Bandagen) auf der Grundlage von § 127 Abs. 1 SGB V geschlossen.

Maßgeblich für die Anwendung des Vertrages ist das Verordnungsdatum.