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Vertrag

Vertrag PG 05 (Bandagen) - Vertrag mit der CURA-SAN

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 05 (Bandagen)
Stand :
01.07.2026
Inkrafttreten :
01.12.2022
Vertragspartner :
CURA-SAN GmbH

Hinweise zum Vertrag

Die AOK Baden-Württemberg hat mit Wirkung zum 01.07.2026 mit der CURA-SAN zum produktgruppenspezifischen Vertrag (AC/TK 11/15/19 01 G05) für die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 05 (Bandagen) eine Änderungsvereinbarung auf der Grundlage von § 127 Abs. 1 SGB V geschlossen.

Maßgeblich für die Anwendung der Änderungsvereinbarung ist das Verordnungsdatum.