Verhandlungsabsicht über die Versorgung mit Kommunikations- und Adaptionshilfen
Die AOK Niedersachsen beabsichtigt, einen Vertrag über die Versorgung mit Kommunikations- und Adaptionshilfen nach § 127 Abs. 1 SGB V abzuschließen.

Inhalt des Vertrages
Gegenstand des Vertrags ist die Sicherstellung der Versorgung der Versicherten der AOK Niedersachsen mit Kommunikations- und Adaptionshilfen (Produktgruppen 16 und 02.99 des Hilfsmittelverzeichnisses) einschließlich Zubehör und Ersatzteilen und den damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen. Die Vergütung der Leistungen erfolgt auf Basis eines Kauf- und Wiedereinsatzverfahrens.
Einen Vertragsentwurf sowie ein Angebotsblatt finden Sie hier: https://www.aok.de/gp/sonstige-hilfsmittel/vertragsabsichten/versorgung-mit-kommunikations-und-adaptionshilfen