Fachportal für Leistungserbringer

Verhandlungsabsicht über die Versorgung mit Kommunikations- und Adaptionshilfen

Die AOK Niedersachsen beabsichtigt, einen Vertrag über die Versorgung mit Kommunikations- und Adaptionshilfen nach § 127 Abs. 1 SGB V abzuschließen.

News Hilfsmittel
Mann hält einen Stift und unterschreibt ein Blatt Papier
iStock.com/ilkercelik

Inhalt des Vertrages

Gegenstand des Vertrags ist die Sicherstellung der Versorgung der Versicherten der AOK Niedersachsen mit Kommunikations- und Adaptionshilfen (Produktgruppen 16 und 02.99 des Hilfsmittelverzeichnisses) einschließlich Zubehör und Ersatzteilen und den damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen. Die Vergütung der Leistungen erfolgt auf Basis eines Kauf- und Wiedereinsatzverfahrens.

Einen Vertragsentwurf sowie ein Angebotsblatt finden Sie hier: https://www.aok.de/gp/sonstige-hilfsmittel/vertragsabsichten/versorgung-mit-kommunikations-und-adaptionshilfen

 

Vertragsentwurf und Angebotsblatt

    Kontakt zu Ihrer AOK

    Ansprechpartner finden

    Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

    Zur Ansprechpartnersuche

    Kontakt aufnehmen

    Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

    Zu den Kontaktangeboten Zum Kontaktformular