Hilfsmittelverzeichnis erweitert: Tausende neue Produkte aufgenommen
3.722 neue Hilfsmittel werden gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung gestellt. Insgesamt umfasst der GKV-Katalog derzeit rund 47.825 Hilfsmittel in 42 regelmäßig fortgeschriebenen Produktgruppen.

Neunter Fortschreibungsbericht des Hilfsmittelverzeichnisses
Gesetzlich Krankenversicherten stehen künftig 3.722 neue Hilfsmittel zur Verfügung. Das geht aus dem neunten Fortschreibungsbericht des Hilfsmittelverzeichnisses für den Zeitraum von März 2025 bis Februar 2026 hervor, den der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) dem Bundesgesundheitsministerium übergeben hat.
Der Vorstandsvorsitzende des GKV-SV, Oliver Blatt, betonte, der Bericht zeige deutlich, „dass digitale Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel und innovative Technologien längst fester Bestandteil der Versorgungspraxis sind und ihren Platz im Hilfsmittelverzeichnis haben“.
Insgesamt umfasst der GKV-Katalog derzeit rund 47.825 Hilfsmittel in 42 regelmäßig fortgeschriebenen Produktgruppen. Laut GKV-SV profitieren Versicherte davon in mehr als 32 Millionen Versorgungsfällen pro Jahr. Das Hilfsmittelverzeichnis soll eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und innovative Versorgung mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln sicherstellen.
Einige Beispiele für innovative Hilfsmittel
- Mikroprozessorgesteuerte Handorthese: Mikroprozessorgesteuerte Handschuhe unterstützen Menschen mit reduzierter Handkraft dabei, alltägliche Aufgaben wieder selbstständiger zu bewältigen.
- Anti-Dekubitus-Liegesysteme: Die wellenartig gesteuerten Komplettliegesysteme mit umlaufendem Rollensystem sollen helfen, Wundliegen bei bettlägerigen Patientinnen und Patienten zu vermeiden. Die gefederte Liegefläche passt sich der Körperkontur an und verteilt das Körpergewicht besser.
- Aerosol-Inhalationsgeräte: Sie unterstützen Kinder und Erwachsene bei Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege, indem sie Medikamente vernebeln und Flüssigkeiten zur Inhalation zerstäuben.
Hilfsmittelverzeichnis sichert Versorgungsqualität
Das Hilfsmittelverzeichnis legt die Qualitätsanforderungen für Hilfs- und Pflegehilfsmittel fest und trägt dazu bei, einen hohen Versorgungsstandard sicherzustellen. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine Versorgung ohne Mehrkosten. Leistungserbringer wie Sanitätshäuser, Orthopädie- oder Hörakustik-Fachgeschäfte unterstützen dies durch eine transparente Beratung, indem sie geeignete mehrkostenfreie Versorgungsoptionen anbieten und bei Bedarf auch über alternative Produkte mit möglichen Mehrkosten informieren.