SÜV: Der Leistungskatalog steht fest
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen müssen stationär bestimmte internistisch-geriatrische „Mindestleistungen“ anbieten.

Schwerpunkt im Bereich Innere und Geriatrie
Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich auf den stationären Leistungskatalog der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen geeinigt. Demnach werden die Einrichtungen neben ambulanten Angeboten auch ein Basisangebot nicht-komplexer, vor allem internistischer und geriatrischer Leistungen vorhalten. Die Vereinbarung ist am 2. März 2026 in Kraft getreten.
Stationäre Aufenthalte an Bedingungen geknüpft
Mit der Vereinbarung haben die Vertragspartner zunächst internistisch-geriatrische „Mindestleistungen“ festgelegt, die jede sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung stationär anbieten muss. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass Standorte je nach individuell zugewiesenem Versorgungsauftrag auch weitere Leistungen aus den Leistungsgruppen Allgemeine Innere Medizin und Geriatrie (sogenannte Kann-Leistungen) erbringen kann. Prinzipiell dürfen diese Einrichtungen Patientinnen und Patienten nur dann aufnehmen und stationär behandeln, wenn bestimmte Filterkriterien (Ausschlusskriterien) erfüllt werden. Mit der Regelung wollen GKV-SV und DKG ausschließen, dass sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (hoch-) spezialisierte, komplexe oder besonders riskante Leistungen anbieten. Darüber hinaus ist in der Vereinbarung geregelt, welche Anforderungen an die Strukturqualität, die Patientensicherheit, die Dokumentation und an Kooperationen gestellt werden. Hinzu kommen Regelungen zur Überprüfung der Qualitätsvorgaben. Im Anschluss an diese Vereinbarung müssen die Vertragsparteien innerhalb von drei Monaten eine Rahmenvergütungsvereinbarung schließen. Die Verhandlungen wurden bereits aufgenommen.
Hintergrund
Hintergrund der Vereinbarung ist das Krankenhausverbesserungsversorgungsgesetz (KHVVG) vom 5. Dezember 2024, mit dem der Bundestag die Etablierung sogenannter sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen beschlossen hat. Die Einrichtungen sollen die wohnortnahe medizinische Grundversorgung sicherstellen als Bindeglied der stationären, pflegerischen und ambulanten Versorgung fungieren. Der GKV-SV und die DKG wurden mit dem KHVVG beauftragt, den Rahmenkatalog und die Anforderungen an die stationären Leistungen der Einrichtungen festzulegen.
- Krankenhausversorgungs-VerbesserungsgesetzSektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen