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G-BA definiert Anforderungen an hebammengeleitete Geburten

Neue Richtlinie formuliert bundesweit einheitliche Standards und Mindestanforderungen zur Qualitätssicherung hebammengeleiteter Kreißsäle.

News Krankenhaus
Foto: Hebamme tastet den Bauch einer Schwangeren ab
iStock.com/sturti

Eins-zu-eins-Betreuung durch eine Hebamme

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erstmals verbindliche Mindestanforderungen für die hebammengeleitete Betreuung von Geburten im Krankenhaus festgelegt. Mit der neuen „Richtlinie zur Qualitätssicherung der hebammengeleiteten Betreuung in Kreißsälen (QHKS-RL)“ definiert das Gremium bundesweit einheitliche Standards für Strukturen, Prozesse und personelle Voraussetzungen entsprechender Versorgungsangebote. Hebammengeleitete Kreißsäle stellen ein ergänzendes Angebot zur ärztlich geleiteten Geburt dar und richten sich an Frauen mit unkomplizierter Schwangerschaft. 

Das Angebot richtet sich an Schwangere, bei denen ein natürlicher Geburtsverlauf zu erwarten ist und deren Kinder voraussichtlich gesund zur Welt kommen. Zentrales Merkmal ist eine kontinuierliche Eins-zu-eins-Betreuung durch eine Hebamme ab Beginn der Eröffnungsphase. Nach Angaben des G-BA wird dabei auch sichergestellt, dass bei Bedarf jederzeit ärztliche Expertise hinzugezogen werden kann. So muss das Krankenhaus sowohl auf Wunsch der Schwangeren als auch bei Anzeichen für Abweichungen vom physiologischen Geburtsverlauf eine ärztliche Konsultation ermöglichen oder den Übergang in eine ärztlich geleitete Geburt organisieren. 

Richtlinie sieht Evaluation vor

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