Teilnahme des Arztes am AOK-HausarztProgramm
Die Teilnahme am Vertrag können Hausärzte nach § 73 Abs. 1 a SGB V (das heißt auch Kinder- und Jugendärzte) mit Vertragsarztsitz und Kassenzulassung in Hessen beantragen, sowie alle Versicherten der AOK Hessen, die sich bei ihrem gewählten HzV-Hausarzt einschreiben.
Vorteile für Ärzte
- Attraktive und einfache Vergütungsstruktur: Pauschalen, Zuschläge, Einzelleistungen
- Abbau von Bürokratie: Selbstauskunft bei Qualifikationen, keine Genehmigungsprozesse, übersichtlicher Abrechnungsnachweis
- Hausarzt/-ärztin im Zentrum der Versorgung: gestärkte Patientenbindung und höhere Anerkennung des Hausarztberufes
- Planungs- und Zukunftssicherheit: gesichertes Honorar durch lange Vertragslaufzeit
- Betriebswirtschaftliche Vorteile: Die Arztpraxis wird attraktiv für den hausärztlichen Nachwuchs
Wie ist die Vergütung beim AOK-HausarztProgramm geregelt?
Die Vergütung ist in der Anlage 3 zum Vertrag geregelt. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Vertragssoftware.
Dem teilnehmenden Hausarzt eröffnet sich eine neue Vergütungsstruktur, die aus wesentlichen Vergütungsbausteinen pro eingeschriebenem Patienten bestehen, die sich in unterschiedliche Pauschalen und Mehraufwandspauschalen aufteilen. Die Leistungen können sowohl vom Betreuungsarzt als auch vom Vertretungsarzt abgerechnet werden.
Der Arzt erhält ein Honorar für das Erbringen hausärztlicher Versorgungsleistungen in einem vertraglich vereinbarten Rahmen. Die Vergütung erfolgt über kontaktabhängige und eine kontaktunabhängige Pauschale.
Teilnahme des Patienten am AOK-HausarztProgramm
Die Einschreibung der Patienten (Versicherte der AOK Hessen) erfolgt über eine Teilnahmeerklärung. Diese erhalten die Ärzte mit dem HzV-Starter-Paket. Weitere Exemplare können über das Faxbestellblatt, das ebenfalls dem Starter-Paket beiliegt, nachbestellt werden.
Hinweis zum Verbleib der HzV-Einschreibeunterlagen des Patienten
Die Teilnahme- und datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung der Versicherten verbleibt in Ihrer Patientenakte. Eine Kopie der Teilnahme- und datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung Versicherte händigen Sie bitte Ihrem Patienten aus. Ein Versand an die AOK Hessen ist nicht notwendig. Den ebenfalls vom Patienten unterschriebenen „HzV-Beleg“ senden Sie bitte regelmäßig an das vom Hausärzteverband eingesetzte Rechenzentrum.
Die Vorteile für den Patienten
Der Patient hat unter den besonders qualifizierten HzV-Hausärzten freie Arztwahl und erhält einen kompetenten Gesundheitslotsen, dessen Behandlung qualitätsgesichert ist und dem aktuellen medizinischen Stand entspricht.
Dem HzV-Patienten werden Leistungen wie z. B. tägliche Sprechstunden (Mo.-Fr.) und ein zusätzlicher Service wie mindestens eine Abendsprechstunde (Terminsprechstunde) pro Woche bis 19 Uhr oder Samstagsterminsprechstunden für Berufstätige angeboten. Zusätzlich soll die Wartezeit für Patienten die an der HzV teilnehmen nach Möglichkeit auf max. 30 Minuten begrenzt werden. Durch den geringeren Bürokratieaufwand des Arztes entstehen Zeitreserven, die dem Patienten direkt zugutekommen und eine höhere Zufriedenheit auf beiden Seiten mit sich bringen.
Dokumente der AOK Hessen
Fragen zum AOK-HausarztProgramm (FAQ)
Häufige Fragen zum AOK-HausarztProgramm hat die AOK Hessen in einem umfangreichen Dokument gesammelt und beantwortet.
Alle Unterlagen zum AOK-HausarztProgramm
Dokumente der AOK Hessen
- Vertrag zur Durchführung einer Hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V Format: PDF | 297 KB | Stand: 01.07.2022
- Anlage 1: Vertragssoftware Format: PDF | 158 KB
- Anlage 3: Vergütung und Abrechnung Format: PDF | 198 KB
- Anlage 3 Anhang 3: Zuschlag Rationale Pharmakotherapie Format: PDF | 126 KB
- Anlage 3 Anhang 4: VERAH-Zuschlag Format: PDF | 113 KB
- Anlage 3 Anhang 5: Nachgelagertes Abrechnungskorrekturverfahren Format: PDF | 483 KB
- Anlage 7: Verfahrensordnung Format: PDF | 227 KB
- Anlage 8: Prüfwesen Format: PDF | 121 KB
- Anlage 10: Datenschutz Format: PDF | 299 KB
- Anlage 11: Telemedizinisches Versorgungsmodul Format: PDF | 127 KB
Ihr Ansprechpartner bei der AOK Hessen
Bei Fragen rund um das Thema Hausarztzentrierte Versorgung
AOK Hessen
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen64520 Groß-GerauSprechzeiten einblendenausblendenMo-Mi und Fr 8.30 - 16.30, Do bis 18.00 UhrAOK Hessen
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AOK Hessen
Hausärztliche Vertragsgemeinschaft
Weitere Fragen beantwortet auch der Kundenservice der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG RZ AG), Tel.: 02203 - 57561111
Kontakt
- Hausärzteverband Hessen Website des Hausärzteverbands Hessen