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Verordnung von Verbandmitteln

MFA verbindet Handgelenk
iStock/AndreyPopov

Preisinformationen zu Verbandmitteln

Die Wundversorgung ist ein zentraler Bestandteil der ärztlichen Behandlung und eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Medizinprodukte-Hersteller bieten eine große Bandbreite an Verbandmitteln mit unterschiedlichen Mengen, Größen, Formen, Aufbauten beziehungsweise Zusammensetzungen sowie vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten an. Dieses stetig wachsende Angebot ist für Ärztinnen und Ärzte oft schwer zu überschauen und führt zu einer intransparenten Preisgestaltung.

Für viele Regionen hat die AOK deshalb übersichtliche Preisinformationen zu Verbandmitteln erstellt. Diese sind – sofern verfügbar – nach Auswahl der jeweiligen Region unten auf dieser Seite abrufbar.

Aktueller Hinweis zur Verordnungsfähigkeit (Stand: Dezember 2025)

Die gesetzliche Übergangsfrist für die Erstattungsfähigkeit sogenannter „sonstiger Produkte zur Wundbehandlung“ ist am 2. Dezember 2025 ausgelaufen. Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wird diese Frist bis zum 31. Dezember 2026 verlängert – mit Wirkung rückwirkend ab dem 2. Dezember 2025. Das Gesetz wurde am 19. Dezember 2025 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und tritt voraussichtlich am 1. Januar 2026 in Kraft. 

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Definition Verbandmittel

Verbandmittel sind Gegenstände einschließlich Fixiermaterial, deren Hauptwirkung darin besteht, oberflächengeschädigte Körperteile zu bedecken, Körperflüssigkeiten von oberflächengeschädigten Körperteilen aufzusaugen oder beides zu erfüllen. 

Alternativ oder synonym werden oft auch die Begriffe Verbandstoffe oder Wundauflagen verwendet. Als sogenannte moderne Wundversorgung werden Medizinprodukte eingesetzt, die ohne pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungsweise im menschlichen Körper der Wundheilung dienen, beispielsweise indem sie eine Wunde feucht halten. 

Näheres zur Verordnungsfähigkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen regeln die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

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