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Vertrag

Vereinbarung in der Produktgruppe 32 (Therapeutische Bewegungsgeräte – Teilbereich CPM-Motorbewegungsschienen)

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen der Produktgruppe 32 (CPM-Schienen)
Stand :
01.11.2025
Inkrafttreten :
01.11.2025
Vertragspartner :
AOK Bundesverband eGbr, Verband CPM Therapie e. V

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