Broschüre zum Begutachtungsinstrument

Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit geht es um die Frage, wie gut jemand noch allein den Alltag bewältigen kann und wobei er Unterstützung benötigt. Der Grad der Selbstständigkeit steht dabei im Fokus. Neben physischen finden nun auch kognitive, psychische und soziale Problemlagen Berücksichtigung. Der Zeitaufwand bei der Pflege, der bisher für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit entscheidend war, rückt in den Hintergrund. Auch spielt es keine Rolle mehr, ob die zu bewertende Aktivität, zum Beispiel das Treppensteigen, tatsächlich zu bewältigen ist. Erschwernisfaktoren oder konkrete Bedingungen im Wohnumfeld sind unerheblich.
Wie pflegebedürftig jemand ist, spiegelt sich in fünf Pflegegraden. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto mehr ist der Mensch in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt.