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Vertrag

Versorgung mit Produkten der Orthopädieschuhtechnik

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Vergütung der Leistungen der Orthopädieschuhtechnik
Stand :
01.01.2025
Inkrafttreten :
01.01.2025
Vertragspartner :
AOK Rheinland-Pfalz-Saarland, Innung für Orthopädie-Schuhtechnik Mittelrhein-Pfalz, Orthopädieschuhmacher-Innung für das Saarland, Innung für Orthopädie-Schuhtechnik für den Regierungsbezirk Trier

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