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Vertrag

Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Vertrag nach § 127 Abs. 2 SGB V mit dem über die Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen
Stand:
01.07.2021
Inkrafttreten:
01.11.2017
Vertragspartner:
Fachverband für Orthopädie-Technik und Sanitätsfachhandel Bayern e.V., der EGROH-Service GmbH, Verband CPM-Therapie e. V.

Vertragsdokumente

Die AOK Bayern hat einen Vertrag zur Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Knie- und Schulterbewegungsschienen geschlossen, dem Leistungserbringer zu den gleichen Bedingungen als Vertragspartner beitreten können. Der Vertrag wurde zum 1. Juli 2021 fortgeschrieben.

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