Fachportal für Leistungserbringer

Vertrag

Regelungen für Bandagen, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie und Brustprothesen

Übersicht über diesen Vertrag

Stand:
02.03.2020
Inkrafttreten:
02.03.2020
Vertragspartner:

Regelungen für Bandagen, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie und Brustprothesen

Teile der Produktgruppen 05 (Bandagen), 17 (Hilfsmittel zur Kompressionstherapie) und 37 (Brustprothesen) sind vertraglich geregelt im "Vertrag über die Versorgung der Versicherten der AOK Bremen/Bremerhaven mit Hilfsmitteln verschiedener Produktgruppen".

Den Vertrag ansehen ...

Kontakt zu Ihrer AOK Bremen/Bremerhaven

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten