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Vertrag

Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 17 - Hilfsmittel zur Kompressionstherapie

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der AOK Baden-Württemberg mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie der Produktgruppe 17 sowie der Produktart 02.40.01.3 (Strumpfan- und ausziehhilfen für Kompressionsstrümpfe)
Stand:
29.01.2024
Inkrafttreten:
01.11.2023
Vertragspartner:
Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts-, Reha- und medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg e.V., Landesinnung für Orthopädieschuhtechnik BaWü, CURA-SAN GmbH, EGROH Service GmbH, Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V., Villa Sana GmbH & Co. Medizinische Produkte KG, Bösl Medizintechnik GmbH

Inhalt der Verträge

Die AOK Baden-Württemberg hat mit Wirkung zum 1. November 2023 neue Verträge über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 17 sowie der Produktart 02.40.01.3 geschlossen. Die vertraglichen Neuregelungen treten mit Wirkung zum 1. November 2023/ 1. März 2024 in Kraft. Maßgeblich für die Anwendung der Verträge ist das Verordnungsdatum. Interessierte Leistungserbringer können den Verträgen ab sofort beitreten.

Bei Fragen zu den Verträgen wenden Sie sich bitte an das zustände Experten-Center Hilfsmittel der AOK Baden-Württemberg.

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