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Vertrag

Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 04 (Bade- und Duschhilfen), 33 (Toilettenhilfen) sowie 18 (Dusch-/Toilettenrollstühle und Duschrollstühle) – Innungsvertrag

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 04 (Bade- und Duschhilfen), 33 (Toilettenhilfen) sowie 18 (Dusch-/Toilettenrollstühle und Duschrollstühle) gemäß § 127 Abs. 1 oder 2 SGB V und § 78 Abs. 1 SGB XI
Stand:
01.12.2019
Inkrafttreten:
01.12.2019
Vertragspartner:
AOK Sachsen-Anhalt, Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt, Landesinnung für Orthopädie-Technik Sachsen-Anhalt

Die Nachtragsvereinbarung war zunächst bis zum 30.09.2021 befristet. Die bestehende Nachtragsvereinbarung wurde nun bis zum 31.03.2022 verlängert und ist weiterhin gültig.

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